Das Verfahrensverzeichnis im personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen in diesem Bereich aktuell überarbeitet werden und noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden.
Die automatisierte Verarbeitung von Lehrerdaten ist nach § 75 Abs. 4 Nr. 13 LPVG mitbestimmungspflichtig. Nach der Rahmendienstvereinbarung zum „Einsatz von Lern-, Informations- und Kommunikationsplattformen“ und „elektronische Datenverarbeitung personenbezogener Daten durch die Schule“ ist das Verfahrensverzeichnis Teil der umfassenden Unterrichtung auf die der Personalrat Anspruch hat. Hierbei ist dem Personalrat das vollständige Verfahrensverzeichnis zugänglich zu machen.
(Stand Juli 2015)
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