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Beispiele für schulische Verfahren

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen in diesem Bereich aktuell überarbeitet werden und noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden.

Mittels eines Verfahrensverzeichnisses sind nach § 11 Abs. 1 LDSG ausschließlich automatisierte Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu dokumentieren.

Automatisiert ist eine Verarbeitung nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 8 LDSG, wenn sie durch Einsatz eines elektronischen Datenverarbeitungssystems programmgesteuert durchgeführt wird.

Jede rechnergestützte Verarbeitung von Daten der am Schulleben Beteiligten (Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrer) erfüllt die Voraussetzungen einer automatisierten Verarbeitung und bedarf dann, wenn diese aufgrund einer bestimmten Rechtsgrundlage und für einen bestimmten Zweck erfolgt, jeweils einer den inhaltlichen Anforderungen des § 11 Abs. 2 LDSG genügenden Beschreibung.

Beispiele für schulische Verfahren:

(Stand Oktober 2016)

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