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Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ vom 01.01.2015

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen in diesem Bereich aktuell überarbeitet werden und noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden.

Die neu gefasste Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ soll den Schulen in der Anwendung des Datenschutzrechts im Umgang mit Daten von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrerkräften wichtige Hinweise und praktische Hilfestellung geben.

Die Synopse [pdf] [122 KB] gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuregelungen.

Präsentation zum Thema "Verwaltungsvorschrift: Datenschutz an öffentlichen Schulen" von Herrn Dieter Saile, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport unter Einbezug der Neuregelungen zum 01.01.2015: Herunterladen [pdf][430 KB]

Wissenswertes erläutert auch der Artikel „Schuldatenschutz in der Praxis“ [pdf][2,8 MB] in der Zeitschrift SchulVerwaltung BW 1/2015.

(Stand Februar 2015)

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