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Jugendschutzgesetz

Kein Kavaliersdelikt: Konsequenzen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html

Bei Verstößen drohen:

  • Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
  • Eintrag ins Gewerbezentralregister (ab einem Bußgeld von 200,00 Euro)
  • Entzug der Gaststättenerlaubnis bzw. Gewerbeuntersagung!

Wie halte ich mich ans Jugendschutzgesetz? Altersnachweis kontrollieren!

Wenn Zweifel am Alter des Gastes oder Kunden auftreten, kann man sich einen geeigneten Altersnachweis zeigen lassen. Dies kann sein:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Führerschein
  • Es können auch andere Dokumente, wie Schülerausweise, Monatskarten, Vereinsausweise usw. genügen, wenn daraus Identität (Foto in der Regel eingescannt oder mit Siegel) und Geburtsdatum ersichtlich sind und keine Anzeichen für eine Fälschung oder Verfälschung (z. B. korrigiertes Geburtsdatum) vorliegen.

Es empfiehlt sich auch nachzufragen, in welcher Beziehung Begleitpersonen zu Kindern und Jugendlichen stehen!

Wie halte ich mich ans Jugendschutzgesetz? Tipps, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie einen Altersnachweis verlangen

  • Ruhig und sachlich bleiben!
  • Nicht durch aggressive Reaktionen provozieren lassen!
  • Bleiben Sie immer freundlich und respektvoll!
  • Wiederholen Sie Ihren Standpunkt - wenn nötig auch mehrfach!
  • Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein.

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