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Klassenkonferenz zur Festlegung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs

Treten im Schulalltag Schwierigkeiten auf, die Maßnahmen des Nachteilsausgleiches erforderlich machen, muss die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung einberufen werden. Gemeinsam wird geprüft, wie und anhand welcher Regelungen das Kind oder die / der Jugendliche unterstützt werden kann. Die Klassenkonferenz beschließt den Nachteilsausgleich. Der Beschluss ist für jede Lehrkraft bindend. Ein ärztliches Attest oder ein außerschulisches Gutachten ist für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs nicht notwendig. Für die Klassenkonferenz können diese aber bei den Eltern für die Entscheidungsfindung eingeholt werden, weil sie oft wichtige Hinweise für die Gestaltung des Schulalltags enthalten.

Beteiligte

Je nach geplanten Inhalten: weitere Expertinnen oder Experten (zum Beispiel Autismusbeauftragte)

Themen

  • Darlegung des aus pädagogischer Sicht notwendigen Unterstützungsbedarfs.
  • Vorstellung von bereits laufenden oder angefragten schulischen und außerschulischen Hilfen.
  • Gegebenenfalls schriftliche Festlegung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs (Protokoll der Klassenkonferenz).
  • Nach vorheriger Abstimmung mit den Eltern der Schülerin oder des Schülers mit Autismus: Festlegung, ob und, falls ja, in welcher Form Mitschülerinnen und Mitschüler und deren Eltern über die Situation der Schülerin oder des Schülers informiert werden (Transparenz).
  • Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt, weil er das Anforderungsprofil unberührt lässt.

    Ein Ergebnis der Klassenkonferenz kann auch sein, dass keine besonderen Hilfen notwendig sind. Auch dieser Beschluss ist für alle Fachlehrkräfte bindend. Die Eltern werden in einem Gespräch über die Entscheidung informiert und sollten die jeweilige Begründung kennen.

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