Datenschutz in der Schule
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen in diesem Bereich aktuell überarbeitet werden und noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden.
Präsentation zum Thema "Grundlagen des Datenschutzrechts" von Herrn Dieter Saile: Herunterladen [pdf][2,9 MB]
Die moderne Informationsgesellschaft macht vor der Schule keinen Halt. Längst haben Internet, Computer und Netzwerke, Schulverwaltungs-, Stundenplan- oder Zeugnisprogramme sowie Lernplattformen Einzug in den Schulalltag gefunden. Daten, die in früheren Jahren noch ausschließlich auf Karteikarten geführt wurden, werden heute automatisiert mit Programmen auf den Schulverwaltungscomputern oder in Form von Notenprogrammen auch teils auf den privaten Rechnern der Lehrkräfte verarbeitet.
Mit der Verarbeitung (u. a. dem Erheben, Speichern, Nutzen und Übermitteln) von Schüler-, Lehrer- und Elterndaten ist der Anwendungsbereich des Landesdatenschutzgesetzes eröffnet, der für alle öffentlichen Stellen des Landes und so mit auch für die Schulen im Lande gilt.
Allerdings darf eine Verarbeitung von Schüler-, Lehrer- und Elterndaten durch die Schule nur dann erfolgen, wenn es eine legitimierende Rechtsvorschrift oder die Einwilligung des Betroffenen zulässt.
Dies leitet sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ab.
Das Kultusministerium hat in einer Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ ausgeführt, unter welchen Zulässigkeitsvoraussetzungen (Rechtsvorschrift oder Einwilligung), zu welchen Zwecken und welche personenbezogenen Daten von Schülern, Eltern und Lehrkräften an der Schule verarbeitet werden dürfen.
VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen
Weitere sogenannte bereichsspezifische Regelungen u.a. zur statistischen Verarbeitung personenbezogener Daten an der Schule finden sich in § 115 Schulgesetz Baden-Württemberg.
Auf den Seiten des Kultusministeriums finden sich weitere ausführliche Informationen zu den Themen:
http://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/IT-Sicherheit
(Stand November 2017)
Weiter zu Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ vom 04.07.2019