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Kom­po­nen­ten einer elek­tro­ni­schen
Schließ­an­la­ge

Hin­weis

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Ma­te­ria­li­en und In­for­ma­tio­nen in die­sem Be­reich ak­tu­ell über­ar­bei­tet wer­den und noch nicht an die neue Ge­set­zes­la­ge an­ge­passt wur­den.

Das Grund­mo­dell einer elek­tro­ni­schen Schließ­an­la­ge be­steht aus meh­re­ren Kom­po­nen­ten:

  • Schließ­me­di­en (Schlüs­sel mit Elek­tro­nik / Chip­kar­ten / Trans­pon­der)
  • dazu pas­sen­den Tür­zy­lin­dern oder -be­schlä­gen
  • einem sog. Pro­gram­mier­ge­rät
und einer Soft­ware zur Ver­wal­tung der ge­sam­ten An­la­ge.

Kern der Schließ­an­la­ge ist die Ver­wal­tungs­soft­ware. Sie ent­hält den sog. Schließ­plan, der fest­legt, wel­che Türen von wel­chen Schlüs­seln ge­öff­net wer­den kön­nen. Neben den zur An­la­ge ge­hö­ren­den Türen bzw. Schließ­zy­lin­dern und Schließ­me­di­en wer­den hier in der Regel auch In­for­ma­tio­nen über die Schlüs­sel­in­ha­ber ver­wal­tet.

Um die Be­rech­ti­gun­gen aus dem Schließ­plan auf die Tür­zy­lin­der zu über­tra­gen, wird das hand­li­che Pro­gram­mier­ge­rät ver­wen­det. Seine Ver­wen­dung wird häu­fig be­son­ders ge­si­chert, z.B. indem eine Chip­kar­te oder ein spe­zi­el­ler Pro­gram­mier­schlüs­sel sowie eine PIN-Ein­ga­be ver­langt wer­den.

Die Tür­zy­lin­der oder -be­schlä­ge sind mit einem Spei­cher aus­ge­stat­tet, in dem die Zu­tritts­be­rech­ti­gun­gen ab­ge­legt wer­den. Au­ßer­dem füh­ren die meis­ten am Markt ver­füg­ba­ren Zy­lin­der und Be­schlä­ge ein Pro­to­koll, in dem jede be­rech­tig­te Schlie­ßung und jeder ab­ge­wie­se­ne Schließ­ver­such mit Datum, ge­nau­er Uhr­zeit und Iden­ti­fi­ka­ti­on­sum­mer des Schließ­me­di­ums auf­ge­zeich­net wer­den. Der Spei­cher ist in der Regel als sog. Ringspei­cher an­ge­legt, d.h. er ver­fügt über Platz für eine feste Zahl von z.B. 50 oder 700 Pro­to­kollein­trä­gen. Wenn diese An­zahl er­reicht ist, wer­den nach und nach die je­weils äl­tes­ten Ein­trä­ge über­schrie­ben. Diese sog. Er­eig­nis­pro­to­kol­le oder Er­eig­nis­lis­ten kön­nen durch das Pro­gram­mier­ge­rät aus­ge­le­sen und in die Ver­wal­tungs­soft­ware über­tra­gen wer­den.

Die Schließ­me­di­en sind durch die Ko­die­rung in ihrer Elek­tro­nik Uni­ka­te, so dass die In­for­ma­tio­nen aus den Er­eig­nis­pro­to­kol­len je­weils ein­deu­tig einem be­stimm­ten Schließ­me­di­um zu­ge­ord­net wer­den kön­nen. Zum Teil spei­chern auch die Schließ­me­di­en selbst in ihrer Elek­tro­nik ein ei­ge­nes Pro­to­koll über alle Schließ­vor­gän­ge, die mit ihnen aus­ge­führt wur­den.

 Wei­ter zu Per­so­nen­be­zieh­bar­keit der Daten in der Schließ­an­la­ge