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Didaktische Hinweise

(Leitgedanken zum Bildungsplan Musik Sek I, Abschnitt 1.3)

In Unterrichtssituationen werden grundsätzlich mehrere Teilkompetenzen aus verschiedenen Bereichen verbunden. Im Wechselspiel von „Musik gestalten und erleben“, „Musik verstehen“ und „Musik reflektieren“ entsteht ein ästhetischer Zugang zur Musik. Musikalische Kompetenzen erscheinen so grundsätzlich als ein Bündel von Teilkompetenzen dieser drei Bereiche sowie der prozessbezogenen Kompetenzen. Handlungsformen wie Musizieren, Hören, Bewegen oder Beschreiben ziehen sich durch alle Bereiche. So können die Schülerinnen und Schüler beispielsweise ausgehend von Liedern Noten- und Pausenwerte anwenden und Beurteilungen für sich und andere vornehmen und begründen. Verbunden mit diesen Standards inhaltsbezogener Kompetenzen erwerben die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Sekundarstufe I die vorangestellten prozessbezogenen Kompetenzen, wie beispielsweise „Musik szenisch gestalten“ („Methoden und Techniken“) oder „miteinander Ideen entwickeln und gemeinsam umsetzen“ („Gemeinschaft und Verantwortung“).

Die Vernetzung der prozessbezogenen Kompetenzen im Zusammenspiel mit den drei Bereichen der Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen ermöglicht in künstlerisch-ästhetischen Lernsituationen eine Vielzahl an Anknüpfungspunkten von einzelnen Teilkompetenzen an prozessbezogene Kompetenzen, an andere Standards, an andere Unterrichtsfächer sowie an Aspekte der Leitperspektiven. Diese Anknüpfungspunkte werden im vorliegenden Plan exemplarisch als Verweise verdeutlicht.

Der vorliegende Fachplan bedarf einer weiteren Konkretisierung in Form eines Schulcurriculums und bildet dafür die verbindliche Grundlage.

Ein Vollständigkeitsanspruch in Bezug auf musikbezogene Inhalte kann im Musikunterricht nicht erfüllt werden. An seine Stelle tritt das exemplarische Lernen, das einerseits eine Schwerpunktsetzung, andererseits eine Beschränkung auf wesentliche, relevante Inhalte impliziert. Auf der unterrichtlichen Ebene ergibt sich daraus ein Wechsel zwischen orientierenden und vertiefenden Lernphasen, da nicht alle Themen in gleicher Ausführlichkeit behandelt werden können und sollen.

Die Werkauswahl für die jeweilige Lerngruppe ist Teil der konkreten Unterrichtsvorbereitung der einzelnen Lehrkraft oder der Fachschaft im Rahmen des Schulcurriculums. Eine Auswahl in Form einer Werkliste im Bildungsplan würde mehr Werke ausgrenzen als aufführen. Die Offenheit bietet der Lehrkraft die Möglichkeit, aus der Vielfalt musikalischer Werke und Traditionen eine Auswahl zu treffen, die einen dem Lernstand der jeweiligen Lerngruppe entsprechenden Kompetenzerwerb ermöglicht.

 

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