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Vorbemerkungen zu den jeweils geltenden Bildungsplänen

Entsprechend den Regelungen durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport gelten die Bildungspläne für das Fach Griechisch in folgender Weise:

  1. Das fünfstündige Leistungsfach wird bis zur Kursstufe 2020-2022 nach dem Bildungsplan 2004 unterrichtet.
  2. Die Kursstufe 2021-2023 ist die erste, die im Leistungsfach nach dem Bildungsplan 2016 unterrichtet wird.
  3. Das dreistündige Basisfach wird bereits ab der Kursstufe 2019-2021 nach dem neuen, am Bildungsplan 2016 orientierten Bildungplan für das Basisfach unterrichtet.

Im Hinblick auf die Bildungspläne 2016 für das Leistungsfach und das Basisfach ist Folgendes zu bemerken:

Die Leitgedanken des Fachs und die prozessbezogenen Kompetenzen gelten ohne Unterschied für Leistungsfach und Basisfach; Unterschiede bestehen lediglich bei der Formulierung der inhaltlichen Kompetenzen.
Bei der Auswahl und Formulierung der Kompetenzen für das grundlegende Anforderungsniveau im Basisfach wurde berücksichtigt, dass aus schulorganisatorischen Gründen an vielen Schulen Basis- und Leistungsfach als Aufsetzerkurse gemeinsam unterrichtet werden müssen. Der Bildungsplan für das Basisfach ist daher durch Reduktion und Anpassung der Anforderungen aus dem Bildungsplan 2016 für das Leistungsfach entwickelt worden und daher mit diesem grundsätzlich kompatibel.
Die Anpassung auf ein grundlegendes Anforderungsniveau umfasst alle Arbeitsbereiche des Bildungsplans. Insbesondere betroffen sind Kompetenzen, in denen eine vertiefte Reflexion der Inhalte gefordert wird, und solche, für deren Erlangung Parallel- und Sekundärmaterialien von größerem Umfang erforderlich sind.

Im Hinblick auf mögliche Aufsetzerkurse sind im Basisfach auch im Arbeitsbereich Texte und Literatur alle literarischen Gattungen berücksichtigt. Weiterhin wurde berücksichtigt, dass die Schülerinnen und Schüler des Basisfachs in angemessener Weise auch solche Kompetenzen erwerben müssen, die für eine möglicherweise abzulegende mündliche Prüfung von besonderer Bedeutung sind.
Im Einzelnen gehen die Abweichungen der Kompetenzbeschreibungen im Basisfach von denen des Leistungskurses vor allem auf folgende Eingriffe zurück:

  1. Kompetenzbeschreibungen sind weggefallen.
  2. Kompetenzbeschreibungen wurden in ihrer inhaltlichen Reichweite eingeschränkt.
  3. Kompetenzbeschreibungen wurden im Hinblick auf den Anforderungsbereich ihrer Operatoren modifiziert.

 

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