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Infotexte

Station 1 - Der Bildschirmarbeitsplatz

Immer mehr Büroarbeitsplätze werden mit Bildschirmgeräten ausgestattet. Da Bild­schirmarbeitsplätze gesundheitliche Beeinträchti­gungen für die Beschäftigten mit sich bringen können müssen seit dem 20. Dezember 1996 neue Bildschirmarbeitsplätze den Bestim­mungen der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) entsprechen.

Dieses Gesetz gibt jetzt erstmalig für alle Menschen an einem Bild­schirmarbeitsplatz das Recht auf einen ergonomisch richtig gestal­teten Arbeitsplatz. Nicht jeder Arbeitsplatz mit Bildschirm ist je­doch ein Bildschirmarbeitsplatz!! Ein Bildschirmarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz mit Bildschirmgerät, bei dem Arbeitsaufgabe mit und Arbeitszeit am Bildschirmgerät bestimmend für die gesamte Tätig­keit sind!

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Arbeitsplatzanalyse durch­zuführen und sie zu dokumentieren, um mögliche Gefährdungen und Belastungen frühzeitig zu erkennen. Die Arbeitsplatzanalyse umfasst die ergonomisch richtige Möblierung und Bildschirmaufstellung sowie organisatorische Aspekte. Unternehmen, in denen diese Arbeits­platzbeurteilung nicht gemacht wird, riskieren ein Bußgeld. Die Be­rufsgenossenschaften haben auch schon mit der Versiegelung von un­zulänglich ausgestatteten Büroräumen gedroht.

Der Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, seine Mitarbeiter im richtigen Verhalten am Bildschirmarbeitsplatz zu unterweisen und zu kontrollieren.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Station 2 - Steuern der Bildschirmpräsentation

  • Öffnen Sie die Datei „Rund um den Bildschirm“.
  • Starten Sie die Präsentation von vorne mit dem Befehl
    BILDSCHIRMPRÄSENTATION -
    BILDSCHIRMPRÄSENTATION VORFÜHREN
  • Vorwärts blättern:
    Linker Mausklick oder Cursorsteuerungstaste BILD UNTEN.
  • Zurück blättern:
    Mit Cursorsteuerungstaste BILD OBEN.
  • Schließen Sie die Präsentation, ohne zu speichern.

 

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Rund um den Bildschirm