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Fra­gen zur Kli­ni­schen Prü­fung und Zu­las­sung

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In­for­ma­tio­nen für die Grup­pe: Zu­las­sungs­be­hör­de

Fra­gen zur Kli­ni­schen Prü­fung und zur Zu­las­sung

Das Paul-Ehr­lich-ln­sti­tut nimmt hier Stel­lung zu Be­den­ken, die zu den kli­ni­schen Stu­di­en und zur Zu­las­sung der HPV-lm­pfstof­fe ge­äu­ßert wur­den (Ja­nu­ar 2009).

Quel­le: http://​www.​pei.​de/​cln_​108/​nn_​992504/​DE/​infos/​fach­krei­se/​impf-​fach/​hpv/​stu­di­en.​html

Be­haup­tung:

Die Zu­las­sung der HPV-lm­pfstof­fe sei wegen des mas­si­ven Drucks der phar­ma­zeu­ti­schen In­dus­trie er­folgt, nicht aber auf Grund einer so­li­den wis­sen­schaft­li­chen Da­ten­la­ge.

Stel­lung­nah­me des PEI:

Die Zu­las­sung der HPV-lm­pfstof­fe er­folg­te im Jahr 2006 für Gar­da­sil von Sa­no­fi Pas­teur MSD GmbH und im Jahr 2007 für Cer­va­rix von Gla­xoS­mith­Kli­ne Bio­lo­gi­cals. Die Zu­las­sungs­ver­fah­ren dau­er­ten genau so lang wie im Schnitt bei an­de­ren Impf­stof­fen. Die phar­ma­zeu­ti­schen Un­ter­neh­men setz­ten die zu­stän­di­gen Be­hör­den zu kei­ner Zeit unter Druck, das Prüf­ver­fah­ren für die HPV-lm­pfstof­fe zu ver­kür­zen. Kei­ner der Her­stel­ler hat die recht­li­che Mög­lich­keit ge­nutzt, einen An­trag auf be­schleu­nig­te Zu­las­sung sei­nes HPV-lm­pfstoffs zu stel­len. Eine auf­fäl­li­ge Öf­fent­lich­keits­ar­beit der Her­stel­ler zu Guns­ten der HPV-lm­pfstof­fe fand wäh­rend der Zu­las­sungs­ver­fah­ren nicht statt. Alle EU-Mit­glied­staa­ten haben die Zu­las­sung der Impf­stof­fe über­ein­stim­mend po­si­tiv be­wer­tet, nach­dem diese im zen­tra­li­sier­ten Ver­fah­ren ge­prüft wor­den waren. In­for­ma­tio­nen dazu fin­den sich in den eu­ro­päi­schen öf­fent­li­chen Be­wer­tungs­be­rich­ten, Eu­ro­pean Pu­blic As­sess­ment Re­ports (EPAR).

  • EPAR Gar­da­sil http://​www.​emea.​eu­ro­pa.​eu/​hu­man­docs/​Hu­mans/​EPAR/​gar­da­sil/​gar­da­sil.​htm
  • EPAR Cer­va­rix http://​www.​emea.​eu­ro­pa.​eu/​hu­man­docs/​Hu­mans/​EPAR/​cer­va­rix/​cer­va­rix.​htm

Bevor die Her­stel­ler die Zu­las­sungs­un­ter­la­gen ein­reich­ten, lie­ßen sie sich zur phar­ma­zeu­ti­schen und kli­ni­schen Ent­wick­lung be­ra­ten. Dafür nutz­ten sie die Ex­per­ti­se der zu­stän­di­gen na­tio­na­len Be­hör­den, unter an­de­rem des Paul-Ehr­lich-ln­sti­tuts, und der Eu­ro­päi­schen Arz­nei­mit­telagen­tur EMEA (Eu­ro­pean Me­di­ci­nes Agen­cy). In einem mehr­jäh­ri­gen Pro­zess leg­ten Un­ter­neh­men und Zu­las­sungs­stel­len ins­be­son­de­re die kli­ni­schen End­punk­te fest, um die Wirk­sam­keit der HPV-lm­pfstof­fe zu über­prü­fen.

Be­haup­tung:

Die kli­ni­sche Da­ten­la­ge rei­che für eine Zu­las­sung nicht aus - die HPV-lm­pfstof­fe seien nicht und wür­den nicht ge­nü­gend auf Un­be­denk­lich­keit (Ver­träg­lich­keit) ge­prüft.

Stel­lung­nah­me des PEI:

Beide HPV-lm­pfstof­fe wur­den in kli­ni­schen Stu­di­en an je­weils etwa 20.000 Mäd­chen und Frau­en auf Wirk­sam­keit und Ver­träg­lich­keit über­prüft. Die Da­ten­la­ge zur Ver­träg­lich­keit der HPV-lm­pfstof­fe geht damit weit über das hin­aus, was nor­ma­ler­wei­se ge­for­dert ist. Leit­fä­den für Impf­stof­fe schrei­ben vor, dass Ver­träg­lich­keits­stu­di­en so di­men­sio­niert sein müs­sen, dass Ne­ben­wir­kun­gen im Be­reich von 0.1 Pro­zent er­kannt wer­den kön­nen. Dazu sind in der Regel 3.000 Pro­ban­den not­wen­dig. Die Stu­di­en zur Ver­träg­lich­keit von Gar­da­sil und Cer­va­rix um­fass­ten je­weils sechs­mal mehr Teil­neh­mer als ge­for­dert.

Be­haup­tung:

Die Zu­sam­men­set­zung der Pla­ce­bos sei für die Un­ter­su­chung von Ne­ben­wir­kun­gen nicht ge­eig­net.

Stel­lung­nah­me des PEI:

Ein Pla­ce­bo ist ein Schein­me­di­ka­ment, das einem ech­ten Arz­nei­mit­tel gleicht. Es wird z.B. als Kon­troll­mit­tel in kli­ni­schen Stu­di­en ge­ge­ben, um die echte Arz­nei­wir­kung von den psy­chi­schen Wir­kun­gen einer Heil­mit­tel­ga­be auf den Pa­ti­en­ten un­ter­schei­den zu kön­nen.

Bei einer pla­ce­bo­kon­trol­lier­ten Impf­stoff-Stu­die gibt es zwei Mög­lich­kei­ten, wie das Pla­ce­bo auf­ge­baut sein kann:

  1. Ent­we­der er­hält eine Teil­neh­mer­grup­pe den zu tes­ten­den Impf­stoff, die Ver­gleichs­grup­pe da­ge­gen einen Schein­impf­stoff, dem das Imp­fan­ti­gen (der Wirk­stoff) fehlt, der an­sons­ten aber von der Zu­sam­men­set­zung her mit dem Test­impf­stoff iden­tisch ist. Dies er­for­dert na­tür­lich unter an­de­rem auch die Ver­wen­dung von Ad­ju­vanz­sys­te­men wie zum Bei­spiel Alu­mi­ni­um­hy­droxid (AI(OH)3), wenn diese im Test­impf­stoff ver­wen­det wer­den. Dies war bei Gar­da­sil der Fall.
  2. Oder eine Teil­neh­mer­grup­pe er­hält den zu tes­ten­den Impf­stoff, die an­de­re Grup­pe einen be­reits zu­ge­las­se­nen Impf­stoff, der ein an­de­res Imp­fan­ti­gen ent­hält. Das hat den Vor­teil, dass die Pla­ce­bo­grup­pe eben­falls einen Nut­zen von der Teil­nah­me an der Stu­die hat.

Beide An­sät­ze er­lau­ben es, den An­teil an Ne­ben­wir­kun­gen, der auf das Imp­fan­ti­gen zu­rück­zu­füh­ren ist, zu er­mit­teln, da das Imp­fan­ti­gen der ein­zi­ge Un­ter­schied in der Zu­sam­men­set­zung von Test­impf­stoff und Pla­ce­bo ist.

Be­haup­tung:

Die Stu­di­en könn­ten nicht nach­wei­sen, dass die HPV-lm­p­fun­gen wirk­lich vor Ge­bär­mut­ter­hals­krebs schüt­zen.

Stel­lung­nah­me des PEI:

Ge­bär­mut­ter­hals­krebs war nie End­punkt der Stu­di­en. Der kli­ni­sche End­punkt 'the­ra­pie­be­dürf­ti­ge Schleim­haut­ver­än­de­rung' ist zum Nach­weis der Wirk­sam­keit eben­so gut ge­eig­net, denn es ist wis­sen­schaft­lich er­wie­sen, dass diese Schleim­haut­ver­än­de­run­gen un­be­han­delt zur Aus­bil­dung von Krebs füh­ren.

So­bald Pro­ban­din­nen aus der Pla­ce­bo-Grup­pe be­stimm­te the­ra­pie­be­dürf­ti­ge Krebs­vor­stu­fen ent­wi­ckel­ten, wur­den sie dem der­zei­ti­gen ärzt­li­chen Stan­dard ent­spre­chend be­han­delt. In die­sem Sta­di­um lässt sich die Er­kran­kung näm­lich noch gut the­ra­pie­ren. Es ist ethisch nicht ver­tret­bar, bei Frau­en aus der Ver­gleichs­grup­pe auf eine The­ra­pie zu ver­zich­ten und zu war­ten, bis sie tat­säch­lich unter Ge­bär­mut­ter­hals­krebs lei­den.

Be­haup­tung:

Es sei nicht si­cher­ge­stellt, dass die Impf­stof­fe auch über­prüft wer­den, nach­dem sie auf dem Markt sind.

Stel­lung­nah­me des PEI:

Es gibt für alle Impf­stof­fe ein stan­dar­di­sier­tes Über­wa­chungs­sys­tem auch nach der Zu­las­sung. Die­ses be­steht aus ver­schie­de­nen Kom­po­nen­ten. So sind für die HPV-lm­pfstof­fe schon wäh­rend des Zu­las­sungs­ver­fah­rens Lang­zeit­stu­di­en be­schlos­sen wor­den, teil­wei­se als Wei­ter­füh­rung (.Fol­low Up') der ei­gent­li­chen kli­ni­schen Stu­di­en, teil­wei­se als neu an­ge­leg­te Stu­di­en. Sol­che Lang­zeit­stu­di­en ver­bes­sern die Er­kennt­nis­se zum Ne­ben­wir­kungs­pro­fil, das sich zu­nächst aus den kli­ni­schen Stu­di­en er­ge­ben hat. Ins­be­son­de­re kön­nen in sol­chen Lang­zeit­stu­di­en Hin­wei­se auf be­son­ders sel­te­ne Ne­ben­wir­kun­gen, wenn sie denn auf­tre­ten, ge­won­nen wer­den. Zudem er­mög­li­chen sie Aus­sa­gen zum Lang­zeit­schutz.

Neben sol­chen Lang­zeit­stu­di­en be­inhal­tet das Über­wa­chungs­sys­tem immer die so ge­nann­te Spon­ta­n­er­fas­sung durch die Ärzte - also die Mel­dung un­er­wünsch­ter Re­ak­tio­nen im zeit­li­chen Zu­sam­men­hang mit der Imp­fung. Au­ßer­dem sind durch die Zu­las­sungs­in­ha­ber in fest­ge­leg­ten Zeit­ab­stän­den .re­gel­mä­ßig ak­tua­li­sier­te Be­rich­te zur Si­cher­heit' bei den Be­hör­den vor­zu­le­gen (PSURs -Pe­ri­o­dic Safe­ty Up­date Re­ports).

Sind aus die­sen Über­wa­chungs­sys­te­men Ri­si­ko­si­gna­le er­kenn­bar, so wer­den diese von den zu­stän­di­gen Be­hör­den ana­ly­siert. So­fern not­wen­dig, wer­den Maß­nah­men er­grif­fen. Dazu ge­hö­ren Än­de­run­gen der Fach- und Ge­brauchs­in­for­ma­ti­on aber auch wei­ter grei­fen­de Maß­nah­men, wie z.B. die di­rek­te In­for­ma­ti­on der Ärz­te­schaft zu neuen und be­son­de­ren Ri­si­ken, das An­ord­nen des Ru­hens der Zu­las­sung sowie der Wi­der­ruf der Zu­las­sung.

Be­haup­tung:

Die HPV-lm­pfstof­fe führ­ten dazu, dass die Ge­impf­ten sich nicht mehr vor Ge­schlechts­krank­hei­ten schüt­zen und sie so ver­brei­ten.

Stel­lung­nah­me des PEI:

Diese Ar­gu­men­ta­ti­on wird immer dann ge­führt, wenn Impf­stof­fe oder an­de­re Arz­nei­mit­tel se­xu­ell über­trag­ba­re Krank­hei­ten ver­hin­dern kön­nen. Dies trifft an­ti­vi­ra­le Wirk­stof­fe gegen HIV / AIDS, He­pa­ti­tis B und C ge­nau­so wie po­ten­ti­el­le Impf­stof­fe gegen HIV / AIDS und Impf­stof­fe zum Schutz vor He­pa­ti­tis B und ak­tu­ell HPV. In­for­ma­ti­on und Auf­klä­rung kön­nen die­ses Pro­blem lösen, nicht aber das Ver­bot von Arz­nei­mit­teln gegen se­xu­ell über­trag­ba­re Krank­hei­ten. Wenn diese Arz­nei­mit­tel nicht mehr ent­wi­ckelt wür­den, wären die Fol­gen nicht ab­seh­bar.

Be­haup­tung:

Die HPV-lm­pfstof­fe kön­nen gy­nä­ko­lo­gi­sche Früh­er­ken­nungs­un­ter­su­chun­gen nicht er­set­zen.

Stel­lung­nah­me des PEI:

Weder die Zu­las­sungs­be­hör­den noch die Her­stel­ler be­haup­ten, dass eine HPV-lm­p­fung die re­gel­mä­ßi­gen gy­nä­ko­lo­gi­schen Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen er­setzt. Zum einen de­cken die zu­ge­las­se­nen HPV-lm­pfstof­fe nicht alle HPV-Hoch­ri­si­ko­ty­pen ab, die Ge­bär­mut­ter­hals­krebs ver­ur­sa­chen kön­nen. Zum an­de­ren sind die Impf­stof­fe nur dann voll­stän­dig wirk­sam, wenn zur Zeit der ab­ge­schlos­se­nen Imp­fung weder eine In­fek­ti­on mit den im Impf­stoff ent­hal­te­nen HPV-Typen noch eine da­durch ver­ur­sach­te Ge­we­be­ver­än­de­rung der Ge­bär­mut­ter­hals­schleim­haut vor­liegt. Zudem un­ter­sucht der Gy­nä­ko­lo­ge / die Gy­nä­ko­lo­gin vor der Imp­fung üb­li­cher­wei­se nicht, ob be­reits eine In­fek­ti­on vor­liegt. Des­halb soll­ten alle Frau­en die al­ters­ge­mä­ßen Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen nut­zen.

Die Imp­fung bie­tet aber eine sehr gute Er­gän­zung zur Un­ter­su­chung und re­du­ziert das Ri­si­ko einer krank­haf­ten Ver­än­de­rung der Schleim­haut deut­lich. Da eine sol­che Ver­än­de­rung the­ra­pie­be­dürf­tig ist und, je nach­dem in wel­chem Sta­di­um sie ent­deckt wird, einen Ein­griff er­for­dert, hat die Imp­fung einen hohen Nut­zen. Denn die­ser Ein­griff bleibt dann einem Groß­teil der Frau­en er­spart.