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Pu­bli­zie­ren im In­ter­net

Eine Mög­lich­keit der Ver­öf­fent­li­chung im In­ter­net ist ein schul­ei­ge­ner (evtl. von einem Dienst­leis­ter be­trie­be­ner) Peertu­be-Ser­ver. Dies sind Sei­ten, auf denen man selbst ge­dreh­te Filme ver­öf­fent­li­chen, be­schrif­ten, kom­men­tie­ren und be­wer­ten las­sen kann. Der Vor­teil an der Nut­zung einer sol­chen Platt­form ist, dass Sie sich mit For­ma­ten nicht aus­zu­ken­nen brau­chen und dass man die Seite in­di­vi­du­ell ein­stel­len und per­sön­lich be­treu­en kann.

Die on­line ge­stell­ten Filme kann man ver­lin­ken oder di­rekt auf einer wei­te­ren Home­page, z.B. der per­sön­li­chen Web­sei­te oder der Schul­home­page, ein­bet­ten. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie Ihr Video auch di­rekt auf die Schul­home­page stel­len (las­sen). Dazu müs­sen Sie je­doch vorab wis­sen, wel­ches For­mat diese Seite un­ter­stützt und den Film ent­spre­chend um­wan­deln (ver­glei­che For­ma­te ).

Check­lis­te

Egal wie Sie ein Schul­vi­deo on­line stel­len - es sind stets ei­ni­ge Dinge zu be­ach­ten:

  1. Ach­ten Sie dar­auf, dass alle am Film Be­tei­lig­ten sich schrift­lich ein­ver­stan­den er­klärt haben, dass das Video on­line ge­stellt wird. Einen Mus­ter­ver­trag für Schü­ler/innen fin­den Sie hier: /st_­recht/form/page/s_l_da­ten/index.​html .

    Ach­tung: alle unter 18 Jäh­ri­gen brau­chen zu­sätz­lich das Ein­ver­ständ­nis der Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten!
    Die Ein­wil­li­gung der Schü­ler/innen er­lischt, so­bald diese die Schu­le ver­las­sen haben. Daher müs­sen die Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen bei Ver­las­sen der Schu­le ak­tua­li­siert wer­den oder der Film muss aus dem Netz ge­nom­men wer­den.

    Eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung für Lehr­per­so­nen hier: /st_­recht/form/page/ . Ach­tung: alle unter 16 Jäh­ri­gen brau­chen zu­sätz­lich das Ein­ver­ständ­nis der Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten!
  2. Ver­wen­den Sie auf kei­nen Fall Musik, die bei der GEMA ge­mel­det ist oder die nicht ur­he­ber­rechts­frei ist. Mehr zu ur­he­ber­rechts­frei­er Musik fin­den Sie auf dem Leh­rer­fort­bil­dungs­ser­ver
  3. Be­ach­ten Sie die Hin­wei­se zum Ur­he­ber­recht .
  4. Nen­nen Sie auf Ihrer Home­page oder der Schul­home­page in Tex­ten nicht die vol­len Namen der am Film Be­tei­lig­ten, wenn es sich ver­mei­den lässt. Wenn die Namen im Ab­spann ge­nannt sind, reicht das völ­lig aus. Der Vor­teil: Die Schü­ler/innen sind nicht über Such­ma­schi­nen zu fin­den, wenn sie aus­schließ­lich im Film­ab­spann, also im Film selbst, ge­nannt sind.           
  5. Be­den­ken Sie, dass ein­mal on­line ge­stell­te Vi­de­os von Drit­ten her­un­ter ge­la­den wer­den und von die­sen er­neut an­dern­orts ver­öf­fent­licht wer­den kön­nen. Selbst wenn Sie den Film oder Ihr Pro­fil lö­schen, könn­te der Film so wei­ter on­line blei­ben.
  6. Mel­den Sie sich auf Vi­deo­platt­for­men als Lehr­per­son selbst an und geben Sie das Pass­wort des Pro­fils nicht an Drit­te wei­ter. Sonst könn­ten un­pas­sen­de In­hal­te hoch­ge­la­den und mit der Schu­le in Ver­bin­dung ge­bracht wer­den. Ver­wen­den Sie hier­für einen An­bie­ter, des­sen Sitz in Deutsch­land ist.
  7. Stel­len Sie Ihre Pro­fil­sei­te so ein, dass keine Au­ßen­ste­hen­den die Clips kom­men­tie­ren oder Gäs­te­buch­ein­trä­ge on­line stel­len kön­nen.

Wett­be­wer­be

Ein be­son­de­res High­light der In­ter­net­ver­öf­fent­li­chung sind Vi­deo­wett­be­wer­be.

Aus­wahl einer pas­sen­den Vi­deo­com­mu­ni­ty:

Wie oben be­reits be­schrie­ben: Ver­wen­den Sie aus­schließ­lich An­bie­ter, deren Sitz in Deutsch­land ist. An­de­re An­bie­ter sind laut Ver­wal­tungs­vor­schrift nicht zu­ge­las­sen (vgl. http://​it.​kul­tus-​bw.​de/)

An­lei­tung

Egal, für wel­che Vi­deo­platt­form Sie sich ent­schei­den: das An­mel­de­ver­fah­ren und On­line­stel­len der Filme funk­tio­niert im Prin­zip immer gleich. Hier sind die Schrit­te be­schrie­ben, nach denen Sie vor­ge­hen kön­nen:

  1. Kli­cken Sie auf „login“ auf der Vi­deo­platt­form und lesen Sie sich die Nut­zer­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig durch. Diese kön­nen ge­ra­de in Sa­chen Da­ten­schutz und Ur­he­ber­recht von Seite zu Seite va­ri­ie­ren.
  2. Mel­den Sie sich an, indem Sie sich einen Pro­fil­na­men geben und ein Pass­wort er­fin­den. Auch das An­ge­ben einer funk­tio­nie­ren­den E-Mail­adres­se ist er­for­der­lich, da Sie dort­hin in der Regel eine Be­stä­ti­gungs­mail ge­sen­det be­kom­men. Ent­fer­nen Sie ggf. das Häk­chen bei „News­let­ter er­hal­ten“, wenn Sie nicht häu­fig Mails von der Seite be­kom­men möch­ten.
  3. Wenn Sie die Be­stä­ti­gungs­mail er­hal­ten und Ihre Pro­fil­sei­te frei ge­schal­tet haben (durch Klick auf einen Link in der Mail), kön­nen Sie die Funk­tio­nen des Pro­fils nut­zen. Dazu zäh­len meist das Hoch­la­den von Bil­dern und Vi­de­os, das Be­wer­ten und Kom­men­tie­ren von Bei­trä­gen an­de­rer Nut­zer, das An­le­gen von „Fa­vo­ri­ten“ (also Samm­lun­gen von Sei­ten und Bei­trä­gen, die Sie be­son­ders gut fin­den), das Sor­tie­ren Ihrer Bei­trä­ge in Ord­nern oder Alben und das Schlie­ßen von Freund­schaf­ten mit an­de­ren Nut­zern/Nut­ze­rin­nen. Auch ein E-Mail-Konto für die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen den Nut­zern/Nut­ze­rin­nen ge­hört meist dazu.
  4. Da­tei­en (Bil­der oder Vi­de­os) hoch­la­den kön­nen Sie, indem Sie auf die „Upload“-Schalt­flä­che kli­cken. Die An­bie­ter for­ma­tie­ren die Vi­de­os selbst pas­send um und es ist meist egal, wel­ches Aus­gangs­for­mat Ihr Video hat. Al­ler­dings gibt es in der Regel eine Ma­xi­mal­grö­ße für Vi­de­os. Emp­feh­lens­wert ist es daher, Vi­de­os im Movie Maker als wmv-Datei auf dem PC zu spei­chern und diese Datei dann hoch­zu­la­den. Wmv- Filme sind nicht sehr groß und das On­line­stel­len geht so schnel­ler, ohne grö­ße­re Qua­li­täts­ein­bu­ßen.
  5. Das Hoch­la­den von gro­ßen Vi­de­os kann ei­ni­ge Zeit dau­ern. Nach dem Upload braucht die Platt­form meist etwas Zeit zur Um­wand­lung der Daten in das Ziel­for­mat. Da­nach ist der Film auf der Seite sicht­bar.
  6. Bevor Sie den Upload­vor­gang be­en­den, soll­ten Sie schau­en, wel­che Op­tio­nen Sie haben: Kön­nen Sie die Be­wer­tung des Vi­de­os ver­hin­dern oder Kom­men­ta­re ver­bie­ten? Darf das Video jeder an­schau­en, der on­line ist, oder stel­len Sie den Film nur für jene zur Ver­fü­gung, die auf der Vi­deo­platt­form an­ge­mel­det sind?
  7. Nun kön­nen Sie den Film noch be­schrif­ten, mit einem Titel ver­se­hen und so ge­nann­te „Tags“ er­stel­len. Tags sind Schlag­wör­ter, unter denen der Film leich­ter zu fin­den ist. Bei­spiel: Ein Film mit einer Schild­krö­te könn­te mit Tags wie „Natur“, „Tier“, „Schild­krö­te“ oder „Rep­til“ ver­se­hen und so unter die­sen Such­be­grif­fen ge­fun­den wer­den. Auch an­de­re Nut­zer kön­nen Tags hin­zu­fü­gen.
  8. Wenn Sie das Video di­rekt auf Ihrer Home­page oder der Schul­web­sei­te zei­gen wol­len, brau­chen die Be­su­cher der Seite nicht auf die Vi­deo­platt­form zu gehen. Di­rekt an­zei­gen las­sen kön­nen Sie Filme, indem Sie sie ein­bet­ten:
    • Gehen Sie auf die Seite mit Ihrem Film.
    • Unter „Ein­bet­ten“ fin­den Sie einen HTML-Be­fehl, den Sie mar­kie­ren und ko­pie­ren.
    • Fügen Sie die­sen Be­fehl am ge­wünsch­ten Ort Ihrer Web­sei­te ein. Wenn Sie Front­pa­ge ver­wen­den, fragt das Pro­gramm beim Ein­bet­ten nach, ob der Text als HTML-Be­fehl be­han­delt wer­den soll. Be­stä­ti­gen Sie dies und schon ist Ihr Film auf die­ser Seite, wenn Sie diese on­line stel­len.

Üb­ri­gens: Das Pro­gramm Adobe Pre­mie­re Ele­ments hat unter der Ru­brik „Ver­tei­len“ auch eine Funk­ti­on, mit der Sie Vi­de­os di­rekt aus dem Schnitt­fens­ter auf eine Vi­deo­platt­form hoch­la­den kön­nen.