Ergänzende Hinweise
Rahmenbedingungen
Am 10. Oktober 2017 hat der Ministerrat die Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe beschlossen. Anlass für die Weiterentwicklung der Oberstufe in Baden-Württemberg ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 16. Juni 2016, in dem eine Änderung der "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II" im Sinne einer stärkeren Vergleichbarkeit von Oberstufe und Abitur in den Ländern beschlossen wurde.
Im Fach Mathematik erfolgt eine Differenzierung in Leistungsfach und Basisfach. Das Leistungsfach wird fünfstündig, das Basisfach dreistündig unterrichtet. Das Fach Mathematik ist in der Abiturprüfung für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Im Leistungsfach erfolgt die Abiturprüfung schriftlich, im Basisfach mündlich, wobei letztere aus 20 Minuten Vorbereitung und 20 Minuten Prüfung (bestehend aus 10 Minuten Vortrag und 10 Minuten Kolloquium) besteht.
Die Änderungen der Oberstufenverordnung gelten erstmals für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 in die Kursstufe eintreten (Abitur 2021). Grundlage für den Unterricht im Leis-tungsfach ist für diesen Jahrgang sowie für den Folgejahrgang (Abitur 2022) der Bildungsplan 2004 (vom 21. Januar 2004, Az. 6512.-15/167/1) zur Kursstufe, da diese Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I nach dem Bildungsplan 2004 unterrichtet wurden. Erst ab dem Schuljahr 2021/22 (Abitur 2023) gilt dann der Bildungsplan 2016 (vom 23. März 2016, Az. 32-6510.20/370/292) für die Klassen 11/12. Die konkreten Auswirkungen dieses Bildungsplanwechsels auf den Unterricht im Leistungsfach sollen aber möglichst gering bleiben, sodass auch schon in den beiden Übergangsjahrgän-gen der Bildungsplan 2016 vergleichend herangezogen werden kann.
Für die Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2019/20 in die Kursstufe eintreten und das Basisfach belegen, bildet der Bildungsplan zum Basisfach (als Ergänzung des Bildungsplans 2016) die Grundlage für den Unterricht. Für diesen „Basisfachplan“ gelten die Leitgedanken, die prozess-bezogenen Kompetenzen, die Operatoren sowie die Anhänge des bereits veröffentlichten Bildungsplans 2016 in unveränderter Form. Die inhaltsbezogenen Kompetenzen wurden im „Basisfachplan“ reduziert und an die zur Verfügung stehende Unterrichtszeit angepasst. Bei diesen inhaltlichen Re-duktionen wurden zusammenhängende Themenbereiche möglichst beibehalten. Alle Leitideen kommen weiterhin vor, insbesondere auch die Leitidee „Daten und Zufall“, bei der zwar auf den Themen-bereich „Hypothesentest“, nicht aber auf die „Normalverteilung“ verzichtet wird. Basierend auf den einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfungen (kurz EPA) vom 24.05.2002 müssen auch im mündlichen Abitur die Inhalte „Wahrscheinlichkeit“, „Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten“ und „Wahrscheinlichkeitsverteilung / Binomialverteilung“ geprüft werden. Das angestrebte Abstraktions- und Anforderungsniveau im Basisfach kann anhand der verwendeten Operatoren (z.B. „angeben“ statt „erläutern“) abgelesen werden. Hierzu bietet es sich an, zur Abgrenzung und zur Konkretisierung den Bildungsplan 2016 für das Leistungsfach als Interpretationshilfe zu nutzen. Dabei werden die Unterschiede im Abstraktions- und Anforderungsniveau zwischen Basis- und Leistungsfach beson-ders deutlich (siehe auch Abschnitt II).
Bei den Abiturjahrgängen 2021 und 2022 muss ein reibungsloser Übergang vom Bildungsplan 2004 der Sekundarstufe I zum „Basisfachplan“ gewährleistet werden (vgl. Schreiben des Ministeriums vom 24.10.2018). Dies betrifft in Mathematik insbesondere die Themen „Höhere Ableitungen“ und „Normalverteilung“.
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