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Ziel des Religionsunterrichts in der Kursstufe

Infobox

Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.


Die allgemeine Hochschulreife

Fragt man einen Schüler/ eine Schülerin, ein Elternteil oder eine Lehrkraft, was das Ziel des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe ist, wird er/ sie antworten: „das Abitur“, die Berechtigung zu einem Hochschulstudium. Gerade die steigenden Abiturientenquoten in einem Altersjahrgang (von 6,1 % im Jahre 1960 auf 43,1 % im Jahre 2005 [1] ), werfen jedoch die Frage auf, was die „ Allgemeine Hochschulreife “ überhaupt bedeutet. Was kann es bedeuteten, wenn Schülerinnen und Schüler studierfähig sind? Welche Rolle kann in diesem Kontext das Fach katholische Religionslehre spielen?

Die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II formuliert folgende Merkmale des Unterrichts in der Kursstufe: „Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, allgemeine Studierfähigkeit sowie wissenschaftspropädeutische Bildung. Von besonderer Bedeutung sind dabei vertiefte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den basalen Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik. Darüber hinaus trägt der Unterricht (…) in Religionslehre bzw. einem Ersatzfach wesentlich zur Verwirklichung der Ziele der gymnasialen Oberstufe bei. Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe ist fachbezogen, fachübergreifend und fächerverbindend angelegt. Er führt exemplarisch in wissenschaftliche Fragestellungen, Kategorien und Methoden ein und vermittelt eine Erziehung, die zur Persönlichkeitsentwicklung und Stärkung, zur Gestaltung des eigenen Lebens in sozialer Verantwortung sowie zur Mitwirkung in der demokratischen Gesellschaft befähigt. Im Unterricht in der gymnasialen Oberstufe geht es darüber hinaus um die Beherrschung eines fachlichen Grundlagenwissens als Voraussetzung für das Erschließen von Zusammenhängen zwischen Wissensbereichen, von Arbeitsweisen zur systematischen Beschaffung, Strukturierung und Nutzung von Informationen und Materialien, um Lernstrategien, die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit unterstützen.“ [2]

In diesem Auszug werden die Ziele der gymnasialen Oberstufe allgemein als „ eine vertiefte Allgemeinbildung, allgemeine Studierfähigkeit sowie wissenschaftspropädeutische Bildung“ bezeichnet . Die Hochschulreife beinhaltet also den Anspruch einer Allgemeinbildung . Hierfür spielt das Fach Religion vor allem in der kulturhermeneutischen Dimension eine wichtige Rolle, denn es leistet einen wichtigen Beitrag zum Verstehen kultureller Zeugnisse wie Architektur, Bildende Kunst, Musik und Literatur. Bereits hier wird deutlich, dass der Religionsunterricht sich nicht auf die eigene Fachlogik und die Vermittlung von aus der Sicht der Theologie wichtigen Inhalte beschränkt, sondern der Bezug zu anderen Fächern und vor allem zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und zu aktuellen und späteren Anforderungssituationen wie dem Verständnis der eigenen Kultur eine große Rolle spielt.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Allgemeinen Hochschulreife ist die Studierfähigkeit . Der Religionsunterricht in der Kursstufe muss nicht nur grundlegendes fachspezifisches Wissen vermitteln, sondern die Schülerinnen und Schüler müssen auch in fachspezifische und fächerübergreifende Methoden eingeführt werden, die die Grundlage für ein erfolgreiches Hochschulstudium bilden können. Dies wird in den Bildungsplänen 2001 und 2004 realisiert, wenn dort besonderer Wert auf fächerübergreifendes Lernen und Training aller Kompetenzbereiche gelegt wird. Die methodische Kompetenz ist somit ein wesentlicher Bestandteil der Studierfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.

Die wissenschaftspropädeutische Bildung schließlich verweist auf zentrale Inhalte und Grundfragen des Fachs, mit denen sich die Schülerinnen und Schüler im Laufe des Religionsunterrichts in der Kursstufe auseinandersetzen sollen. Diese Inhalte werden durch den Bildungsplan 2001/ 2004 zumindest in den jeweils verpflichtenden Halbjahrsthemen entfaltet und sind somit für den Unterricht verbindlich.

Ein weiteres wesentliches – wenn nicht zentrales Ziel – des Unterrichts in der Oberstufe ist die Persönlichkeitsbildung , die es den Schülerinnen und Schüler ermöglicht, als reflektierte junge Menschen ihre Rolle in der Gesellschaft verantwortungsvoll auszufüllen. Zu dieser reifen und gebildeten Persönlichkeit gehört auch der adäquate Umgang mit dem Phänomen Religion, so dass man hier einen Bezug zu den Dimensionen der religiösen Kompetenz herstellen kann. Es wird deutlich, dass die jungen Erwachsenen, die zu einer verantwortungsvollen Mitwirkung in der demokratischen Gesellschaft fähig sind, genau über die Kompetenz verfügen sollen, die z.B. Ulrich Hemel beschreibt, wenn von der „erlernbare(n), komplexe(n) Fähigkeit zum verantwortlichen Umgang mit der eigenen Religiosität in ihren verschiedenen Dimensionen und in ihren lebensgeschichtlichen Wandlungen“ [3] spricht.

Ein Religionsunterricht, der den Anforderungen der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe gerecht wird, muss somit genau diese „Kompetenz in Sachen Religion“ fördern und kann sich nicht primär auf die Vermittlung von Fachwissen beschränken. Welchekonkreten Grundlagen durch EPA, Bildungsplan und Grundlagen hier relevant sind und wie sich dies in der Unterrichtspraxis konkretisieren lässt, soll im Folgenden gezeigt werden.

 

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[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Abitur#Abiturientenzahlen_und_-quoten
[2] Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II. Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 7.7.1972, in der Fassung vom 2.6.2006. S. 5.
Download unter: http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/1999/Vereinb-z-Gestalt-d-gymOb-i-d-SekII.pdf

[3] zitiert nach: Hemel, Religiöse Kompetenz als Ziel des Religionsunterrichts, S. 6.

 

Kompetenzorientierter Religionsunterricht in der Kursstufe: Herunterladen [pdf] [411 KB]