Materialpool
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Den Nahost-Konflikt im Kontext der Dekolonisierung erläutern und bewerten (Dekolonisierung, Shoah, UN-Teilungsplan, Palästina, Israel)
Hinweis zu den Materialien:
M1 Briefwechsel zwischen Hussein ibn Ali, Sherif von Mekka, (Emir der Hedschas (westliches Saudi-Arabien) und Sir Henry McMahon, Britischer Hochkommissar in Ägypten, in den Jahren 1915–1916. Inhalt des Briefwechsels: Aufstand der arabischen Stämme gegen das osmanische Reich und zukünftiges Herrschaftsgebiet der arabischen Stämme.
M2 Karte auf der Grundlage der Hussein-McMahon-Korrespondenz
M3/M4 Sykes-Picot Abkommen 1916: Geheimabkommen zwischen Großbritannien und Frankreich zur Aufteilung der Interessensgebiete im Nahen Osten
M5 Balfour-Erklärung 1917: Sympathieerklärung des britischen Außenministers für die zionistische Bewegung
M6/M7 Völkerbundmandat für Großbritannien über Palästina 1920
M8/M9 Teilungsbeschluss der UN für Palästina 1947
M10 Auszug aus der Proklamationsurkunde des Staates Israel
Zusatzmaterialien:
Hinweise zu Karten: Die Welt und der Nahe Osten im 1. Weltkrieg, Israel und Palästina von 1880-1990, Israel und Palästina 1991 bis heute
Resolution 242 des Sicherheitsrates 1967
Palästinensisches Nationalabkommen 1968
Erklärvideos
Die Hussein-McMahon-Korrespondenz bezeichnet einen Briefwechsel zwischen Hussein ibn Ali, Sherif von Mekka, (Emir der Hedschas (westliches Saudi-Arabien) und Sir Henry McMahon, Britischer Hochkommissar in Ägypten, in den Jahren 1915–1916. Gegenstand dieses Briefwechsels war einerseits das Bestreben Großbritanniens einen Aufstand der arabischen Stämme gegen das osmanische Reich (Kriegspartner des deutschen Kaiserreiches) anzufachen andererseits die Frage, welche Gebiete im Nahen Osten unter arabische Herr-schaft fallen würden. Die Aussagen des folgenden Briefes wurden von arabischer Seite als Zusage aufgefasst:
Am 24. Oktober 1915 schrieb der britische Hochkommissar in Kairo, Sir Henry McMahon, an den Scherifen Hussein von Mekka:
Die beiden Distrikte von Mersina und Alexandretta sowie Teile Syriens, die westlich der Distrikte von Damaskus, Homs, Hama und Aleppo liegen, kann man nicht als rein arabisch bezeichnen. Daher sollten sie von den geforderten Staatsgrenzen ausgeschlossen werden. […] Abgesehen von den genannten Änderungsvorschlägen ist Großbritannien bereit, die Unabhängigkeit der Araber in allen vom Scherifen von Mekka geforderten Gebieten anzuerkennen und zu unterstützen.
Ich bin davon überzeugt, daß diese Erklärung Sie zweifellos von der Sympathie überzeugt, die Großbritannien ihren arabischen Freunden entgegenbringt. Sie wird eine feste und dauerhafte Allianz begründen, deren sofortiges Ergebnis die Vertreibung der Türken aus arabischen Ländern und die Befreiung der arabischen Völker vom türkischen Joch sein wird, das so lange auf ihnen lastete.
Teil I
Künftige Verfassung und Regierung Palästinas
A. BEENDIGUNG DES MANDATS, TEILUNG UND UNABHÄNGIGKEIT
Das Mandat für Palästina endet so bald wie möglich und in jedem Fall spätestens am 1. August 1948.
Die Streitkräfte der Mandatsmacht werden schrittweise aus Palästina abgezogen, wobei der Abzug so bald wie möglich abzuschließen ist, in jedem Fall spätestens am 1. August 1948.
Die Mandatsmacht unterrichtet die Kommission so lange wie möglich im Voraus von ihrer Absicht, das Mandat zu beenden und jedes Gebiet zu räumen.
Die Mandatsmacht tut alles, um sicherzustellen, dass ein in dem Hoheitsgebiet des jüdischen Staates gelegenes Gebiet, einschließlich eines Seehafens und eines Hinterlandes mit ausreichenden Möglichkeiten für eine beträchtliche Einwanderung, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und in jedem Fall spätestens bis zum 1. Februar 1948 geräumt ist.
Zwei Monate nach Abschluss des Abzugs der Streitkräfte der Mandatsmacht, in jedem Fall spätestens am 1. Oktober 1948, entstehen in Palästina ein unabhängiger arabischer Staat und ein unabhängiger jüdischer Staat sowie das in Teil III dieses Plans vorgesehene internationale Sonderregime für die Stadt Jerusalem. Die Grenzen des arabischen Staates, des jüdischen Staates und der Stadt Jerusalem sind die in den Teilen II und III beschriebenen Grenzen.
Zusätzliches Material: Historischer Weltatlas, Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 1322, S.183, S.244f
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