Grundlagen des Unterrichts
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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
Die Bildungspläne 2001 und 2004
Für den Religionsunterricht in der Kursstufe gilt der Bildungsplan 2004, der jedoch folgenden Zusatz enthält: „Von der Schulbehörde wird auf Vorschlag der Kirchen vorab ein Themenpaar für einen Abiturjahrgang festgelegt. Die Behandlung dieses Themenpaares ist verpflichtend. Die Gestaltung der verpflichtenden Themen sowie der verbleibenden Unterrichtszeit wurde inhaltlich und organisatorisch durch den kirchlich genehmigten Bildungsplan der Kursstufe vom 23. August 2001 festgelegt. Mit diesem Unterricht werden die Kompetenzen und Inhalte erarbeitet.“ [1]
Hiermit wird deutlich, dass die im Bildungsplan 2004 ausgewiesenen Standards durch den Bildungsplan 2001 erreicht werden, der somit die Grundlage des Religionsunterrichts in der Kursstufe ist.
Für die konkrete Auswahl der Unterrichtsinhalte sieht der Bildungsplan folgende Bestimmungen vor:
1. Im vierstündigen Kurs (Neigungsfach) „sind vier Unterrichtseinheiten verpflichtend, wobei das Thema „Jesus Christus“ immer zu behandeln ist [2] “ , ein oder zwei weitere Einheiten ergeben sich aus den verpflichtenden Abiturthemen [3] , für die verbleibende Unterrichtszeit kann die Lehrkraft entweder ein weiteres Halbjahrsthema behandeln oder aus verschiedenen Modulen eine Unterrichtseinheit zusammenstellen.
2. Die Bestimmungen für den zweistündigen Kurs sind ähnlich, auch hier müssen insgesamt vier Unterrichtseinheiten behandelt werden, allerdings ist die Lehrplaneinheit „Jesus Christus“ nicht grundsätzlich verpflichtend. [4]
3. Innerhalb der Halbjahrsthemen weist der Bildungsplan 2001 sowohl für den zweistündigen als auch für den vierstündigen Kurs eine Kombination von Pflicht- und Wahlmodulen aus. Somit kann einer Anbindung an die Interessen der Schülerinnen und Schüler und einem Lebensweltbezug ebenso Rechnung getragen werden, wie der Forderung nach einem verbindlichen Grundwissen innerhalb des jeweiligen Themas. Besondere Akzente des Bildungsplans 2001 sind Schülerorientierung und fächerverbindendes Lernen. Dies zeigt sich zum einen in zahlreichen Vorschlägen von Unterrichtsinhalten, die z.B. auf eine Kooperation mit anderen Fächern zielen (z.B. mit Deutsch, BK etc.) oder in Projekten, die teilweise auch eine Auseinandersetzung mit der Gesellschaft und ihre Medien ermöglichen. Bei kritischer Betrachtung des Bildungsplans 2001 unter der Perspektive der sich inzwischen weiter entwickelten fachdidaktischen Diskussion zum kompetenzorientierten Lernen kann man folgende Beobachtungen machen.
1. Für die schriftliche Abiturprüfung sind jeweils zwei Halbjahrsthemen verbindlich [5] , die jährlich wechseln. Dieses so genannte „rollierende System“ erschwert den Erwerb eines verbindlichen Basiswissens im Sinne eines Kerncurriculums. Selbst wenn man davon ausginge, dass die Pflichtbereiche der einzelnen Themen eine Art Kerncurriculum darstellen, wäre ein gesamtes Kerncurriculum, das ein verbindliches Grundwissen garantieren könnte, durch die rollierenden Themenpaare erschwert.
2. Die Bildungspläne 2001 und 2004 weisen Inhalte bzw. im Bildungsplan 2004 Standards aus, die sich auf konkrete Inhalte beziehen. Die Dimensionen religiöser Kompetenz (Hemel) bzw. die Teilkompetenzen (EPA) werden in den Bildungsplänen jedoch nicht explizit abgebildet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese religiöse Kompetenz mit den Inhalten der Bildungspläne 2001 und dem Bildungsplan 2004 nicht erreicht werden kann. Denn – versucht man eine Synopse der Teilkompetenzen der EPA bzw. der Dimensionen religiöser Bildung, fällt auf, dass sie – bei einer entsprechenden Konzeption des Unterrichts - größtenteils mit den Inhalten des Bildungsplans 2001 (bzw. den Bildungsstandards 2004) gefördert werden können. [6] Offen bleibt jedoch, wie das Verhältnis zwischen den Inhalten des Bildungsplans 2001 bzw. den inhaltsbezogenen Standards des Bildungsplans 2004 und den Kompetenzen gemäß der EPA definiert werden könnte. Auf diese Frage wird in Kapitel 3.3 noch detailliert eingegangen.
Aus diesen Ausführungen wird deutlich, dass der Bildungsplan 2001 sich durchaus als Basis für einen kompetenzorientierten Religionsunterricht in der Kursstufe eignet, für die konkrete Gestaltung des Unterrichts aber auch die Kompetenzen gemäß der EPA berücksichtigt werden müssen. Entscheidend dürfte also nicht mehr allein die Frage sein, was gemacht wird, sondern welche Teilkompetenzen der EPA an dem konkreten Inhalt gefördert und weiterentwickelt werden.
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[1]
Bildungsplan 2004, S. 48.
[2]
Bildungsplan für die Kursstufe des Gymnasiums, S. 53.
[3]
Details der Auswahl der Halbjahrsthemen, s. Bildungsplan für die Kursstufe des Gymnasiums, S. 53.
[4]
Vgl, Bildungsplan für die Kursstufe des Gymnasiums, S. 53.
[5]
Abitur 2013: Kirche/ Wissen und Glauben; Abitur 2014: Die Frage nach Gott/ Gerechtigkeit – Lebensprinzip der Gesellschaft ; Abitur 2015: Jesus Christus/ Mensch sein.
[6]
S. Synopse auf S. 37.
Kompetenzorientierter Religionsunterricht in der Kursstufe: Herunterladen [pdf] [411 KB]