EPA-Teilkompetenzen
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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
Kompetenzmodell der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung katholische Religion
Ziel des Religionsunterrichts in der Kursstufe:
„Wissen, Fähigkeiten, Einstellungen und Haltungen, die für einen verantwortlichen Umgang mit dem christlichen Glauben, mit anderen Religionen und Weltanschauungen und mit der eigenen Religiosität notwendig sind.“ [1]
Dies sind im einzelnen:
Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit – religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen und beschreiben:
- Situationen erfassen, in denen letzte Fragen nach Grund, Sinn, Ziel und Verantwortung des Lebens aufbrechen;
- religiöse Spuren und Dimensionen in der Lebenswelt aufdecken;
- religiöse Ausdrucksformen (Symbole, Riten, Mythen, Räume, Zeiten) wahrnehmen und in verschiedenen Kontexten wiedererkennen und einordnen;
- ethische Herausforderungen in der individuellen Lebensgeschichte sowie in unterschiedlichen gesellschaftlichen Handlungsfeldern wie Kultur, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft als religiös bedeutsame Entscheidungssituationen erkennen.
Deutungsfähigkeit – religiös bedeutsame Sprache und Zeugnisse verstehen und deuten:
- in Lebenszeugnissen und ästhetischen Ausdrucksformen (Literatur, Bildern, Musik, Werbung, Filmen) Antwortversuche auf menschliche Grundfragen entdecken und fachsprachlich korrekt darstellen;
- religiöse Sprachformen analysieren und als Ausdruck existentieller Erfahrungen deuten, biblische, lehramtliche, theologische und andere Zeugnisse christlichen Glaubens methodisch angemessen erschließen;
- Glaubensaussagen in Beziehung zum eigenen Leben und zur gesellschaftlichen Wirklichkeit setzen und ihre Bedeutung aufweisen.
Urteilsfähigkeit – in religiösen und ethischen Fragen begründet urteilen:
- Sach- und Werturteile unterscheiden;
- Ansätze und Formen theologischer Argumentation vergleichen und bewerten;
- Modelle ethischer Urteilsbildung kritisch beurteilen und beispielhaft anwenden;
- Antinomien sittlichen Handelns wahrnehmen, im Kontext ihrer eigenen Biografie reflektieren und in Beziehung zu kirchlichem Glauben und Leben setzen;
- Gemeinsamkeiten von Konfessionen und Religionen sowie deren Unterschiede darstellen und aus der Perspektive des katholischen Glaubens bewerten;
- im Kontext der Pluralität einen eigenen Standpunkt zu religiösen und ethischen Fragen einnehmen und argumentativ vertreten.
Dialogfähigkeit – am religiösen Dialog argumentierend teilnehmen:
- die Perspektive eines anderen einnehmen und dadurch die eigene Perspektive erweitern;
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen benennen und im Dialog argumentativ verwenden;
- sich aus der Perspektive des katholischen Glaubens mit anderen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen argumentativ auseinandersetzen;
- Kriterien für einen konstruktiven Dialog entwickeln und in dialogischen Situationen berücksichtigen.
Gestaltungsfähigkeit – religiös bedeutsame Ausdrucks- und Gestaltungsformen reflektiert verwenden:
- typische Sprachformen der Bibel theologisch reflektiert transformieren;
- Aspekten des christlichen Glaubens in textbezogenen Formen kreativ Ausdruck verleihen;
- die Präsentation des eigenen Standpunkts und anderer Positionen medial und adressatenbezogen aufbereiten;
- im Gespräch Beiträge anderer aufgreifen, den jeweiligen Gedankengang sachgemäß in theologischer Fachsprache entwickeln und angemessen darstellen;
- über Fragen nach Sinn und Transzendenz angemessen sprechen. [2]
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[1]
Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, S. 7.
[2]
Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, S. 7-8.
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