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Ein Normalarbeitsverhältnis (NAV) ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
Vollzeittätigkeit mit entsprechendem Einkommen, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, Integration in die sozialen Sicherungssysteme (vor allem Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung) und Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber.
Atypische Beschäftigungsverhältnisse weichen in mindestens einem der genannten Kriterien vom NAV ab. Ihre Merkmale sind:
- Teilzeittätigkeit:
- ⇒ Reduktion der regelmäßigen Wochenarbeitszeit, Reduktion des Entgeltes
- Geringfügige Beschäftigung:
- ⇒ eine spezifische, durch Einkommensgrenzen definierte Variante von Teilzeit; sie wurde durch die Hartz-Gesetze zu Mini- und Midi-Jobs erweitert (mit monatlichen Entgeltgrenzen von 400 bzw. 800 Euro) und pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern in Höhe von 30 Prozent, die allein der Arbeitgeber zu leisten hat.
- Befristete Beschäftigung:
- ⇒ die Höchstdauer der Befristung wurde mehrfach bis zuletzt auf zwei Jahre ausgeweitet.
- Leiharbeit:
- ⇒ die Besonderheit liegt in der dreiseitigen Beziehung zwischen Arbeitnehmer, Verleih- und Entleihunternehmen. Dadurch fallen Arbeitsverhältnis (zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer) und Beschäftigungsverhältnis (zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer) auseinander. Im Rahmen der Hartz-Gesetze wurden die Überlassungshöchstdauer, das Synchronisationsverbot von Arbeitsvertrag und Entleihdauer sowie das Wiedereinstellungsverbot abgeschafft. Im Gegenzug wurde das equal-pay-Prinzip eingeführt, von dem im Rahmen von Tarifverträgen abgewichen werden kann.
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Nach
https://www.bpb.de/apuz/31902/atypische-beschaeftigungsverhaeltnisse-formen-verbreitung-soziale-folgen?p=all
[17.10.2017]
Definition: prekär
In einer Weise geartet, die es äußerst schwer macht, die richtigen Maßnahmen, Entscheidungen zu treffen, aus einer schwierigen Lage herauszukommen; schwierig, heikel, misslich
Nach: http://www.duden.de/rechtschreibung/prekaer [17.10.2017] |