Operatoren
Leitlinien der Überarbeitung
- „Entschlackung“ der Beschreibungen
- Akzentuierung der Trennschärfe
- keine Verwendung von Operatoren bei der Beschreibung eines Operators
- geringfügige Modifikation des bewährten Operatorenkatalogs
- Wunschvorstellung: Aufhebung der künstlichen Trennung zwischen „beurteilen“ (Sachurteil) und „bewerten“ (Werturteil)
Leitlinien der Verwendung
bei einem Inhalt nur Bestimmung des Operators im höchsten Anforderungsbereich
„materialgebundene“ Operatoren: „überprüfen, z.T. „analysieren“
nur Verwendung des Operators „bewerten“ (und nicht des Operators „beurteilen“)
keine Verwendung von auschließlichen „Prüfungsoperatoren (z.B. „herausarbeiten“) oder methodisch eng geführten Operatoren (z.B. „erstellen“ Ausnahmefall Fallstudie, „gestalten“)
Verwendung von Operatoren im jeweiligen AF, die bei Überprüfung größtmögliches Spektrum an verwendbaren Operatoren bieten
- AF I: beschreiben
- AF II: charakterisieren, analysieren, erläutern, erklären, vergleichen
- AF III: überprüfen, erörtern, bewerten
Einführung: Herunterladen [pdf][2 MB]
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