B3.10 Martin Luther: Über den freien Willen
These 13: Freiheit der Entscheidung zum Guten gibt es nach dem Sündenfall nur noch als ursprüngliche (aber vergangene) Möglichkeit des Willens. Zum Bösen vermag er sich jedoch noch jeden Augenblick zu wenden. […]
These 16: Ein Mensch, der glaubt, er wolle dadurch zur Gnade gelangen, dass er tut, was in seinen Kräften steht, tut zu seiner alten Sünde neue hinzu und wird dadurch doppelt schuldig. […]
weitere Auswahl aus These 16
These 18; 25; 26
Leicht zugängliche Quelle für die Heidelberger Disputation findet sich auf:
Martin Luther, Heidelberger Disputation 1518, Digitale Bibliothek, Bd. 63, WA 1, 355-365
Gespräch Gerhard Roth / Micha Brumlik: Sind Schuld und Sühne nur Fiktion?
Aufgaben
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Vergleichen Sie Luthers Sicht vom unfreien Willen mit dem von Gerhard Roth bzw. Micha Brumlik.
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Zeigen Sie Konsequenzen des jeweiligen Verständnisses des freien bzw. unfreien Willens auf.
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