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Sequenz B3

„Was ist, wenn alles schiefgeht?“

Der Film „Troubled Water“ (Regisseur: Erik Poppe, 2008) eignet sich besonders gut, die Radikalität der Rechtfertigungslehre im Zusammenhang mit dem Thema Strafvollzug und Resozialisation deutlich zu machen.

Er kann über https://www.oekumenischer-medienladen.de/medienverleih/ ausgeliehen werden. Bei der Medienzentrale bekommt man auch das Arbeitsheft des Entwurfs, der viele Filmdialoge enthält, die hier nicht abgedruckt sind.

Der Film besteht aus zwei Teilen, die zwei Hauptfiguren in den Mittelpunkt stellen: Teil 1 wird aus der Sicht des entlassenen Straftäters Jan Thomas und Teil 2 aus der Sicht von Agnes, der Mutter des Opfers erzählt.

B3.1 - Filmprotokoll dient zur vorbereitenden Beschäftigung mit dem Film und ist nicht für die Hand der SuS gedacht. Vorbereitend kann über B3.2 - Jüngel 1 mit den SuS erarbeitet und diskutiert werden, wie der Begriff Rechtfertigung im Allgemeinen und wie er theologisch qualifiziert ist. Als weitere Vorbereitung bietet sich an, die Musik des Films wahrzunehmen und zu bearbeiten (siehe Filmprotokoll), weil sich hier besonders die Vernetzungslinien zu den IBK 3.4.4 (2) und 3.5.4. (3) ziehen lassen.

Über B3.3 - Beobachtungsbogen wird dann der Film in zwei Teilen angeschaut und die SuS protokollieren eigenständig wichtige Filminhalte. Es lohnt sich einen Zwischenstopp nach dem Blackscreen (Filmminute 54). Alternativ (ebenfalls im entwurf 3/2015 beschrieben) können zusammen mit der katholischen – oder einer anderen Reli-Gruppe zB der erste und der zweite Teil getrennt angeschaut werden und die beiden Gruppen die verschiedenen Sichtweisen ihres Teils miteinander vergleichen.

Ebenfalls als reizvoll kann die Beschäftigung mit den Dialogen angesehen werden, die in Gruppen verteilt erarbeitet werden (siehe entwurf), und die – trotz dass nicht alle SuS alle Dialoge, sondern nur ausgewählte in Kleingruppen bearbeiten – sehr gute Unterrichtsgespräche ergeben können, weil die SchauspielerInnen die Personen glaubwürdig darstellen.

B3.4 - Jüngel 2 / B3.5 - Jüngel 3 / B3.6 katholische Seelsorge / B3.7 - evangelische Seelsorge / B3.8 - Maelicke sind dazu gedacht, in Projektarbeit sich mit einem Thema vertiefend zu beschäftigen. Nur die letzte Aufgabe (maximal fünf Thesen zu entwerfen) wird in die Gruppe wieder eingebracht und diskutiert. Meiner Erfahrung nach sollte hier exemplarisch gearbeitet werden und nicht lexikalische Vollständigkeit angestrebt werden.

Ein zusammenfassender Tafelaufschrieb bzw. Sicherung erfolgt in einem letzten Schritt: Wie versteht die evangelische Kirche Rechtfertigung, wie hängt das mit der Person Jesu Christi zusammen und welche Ausdrucksformen bietet der Glaube dafür (z.B. über Lieder oder das im Film gezeigte Abendmahl). Interessant ist es auch mit SuS über die Person des Kirchenvorstandes zu diskutieren, der keinen Namen trägt und mit seiner Äußerung „Das ist eine Kirche! Wenn nicht hier, wo sonst sollte er eine zweite Chance bekommen?“ zumeist mit der Gottrolle identifiziert wird.

Biblisch eignen sich natürlich besonders die im Curriculum ausgewiesenen Stellen 1. Mose 4 (Kain und Abel) / Lk 15,11-32 (verlorener Sohn) / Joh 7,53-8,11 (Ehebrecherin) / Röm 3,21-28 (Gesetz und Evangelium) zur Nacharbeit und Vertiefung.

Empfehlenswert ist auch eine Beschäftigung mit dem Evangelischen Erwachsenenkatechis-mus – suchen - glauben - leben, Gütersloh 82010, S.258-267 (Bedeutung von Tod und Auferstehung) zur Erfüllung von IBK 3.4.4 (2)

Der in IBK 3.4.1 (1) geforderte Vergleich zwischen dem biblischen Menschenbild kann exemplarisch mit B3.9 Hannah Arendt, Über das Böse im Vergleich mit Eberhard Jüngels klaren Aussagen zum „Primat des Personseins“ als aktueller Bezug der Rechtfertigungslehre ausgeführt werden. Natürlich sind die Ausgangsvoraussetzung unterschiedlich: Hannah Arendt fragt aus der Perspektive des Prozesses gegen Adolf Eichmann in Jerusalem 1961, wie ein Mensch Verantwortung für seine Taten ablehnen kann und spricht im Zusammenhang mit dem Eichmannprozess von der „Banalität des Bösen“. Eberhard Jüngel begründet das Personsein des Menschen exklusiv von Gott her als voraussetzungslose Annahme.

Weiter ergänzt werden kann die Unterrichtssequenz mit gerafften Aussagen Luthers aus dem Heidelberger Katechismus von 1518 und der Frage nach der Willensfreiheit nach der modernen Hirnforschung am Beispiel von Gerhard Roth (*1942, Hirnforscher). In einem Gespräch mit Micha Brumlik (*1947, Erziehungswissenschaftler) für die evangelische Monatsschrift Chrismon vom September 2004. Auf verständliche Art und Weise kann über (B3.10 Luther/Chrismon) die IBK 3.4.1 (2) das Verständnis von Freiheit und Verantwortung in christlicher Perspektive zu einer anderen Sichtweise (in diesem Falle Gerhard Roth) in Beziehung gesetzt werden.

 

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