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Vorwort

Mit der Änderung des Schulgesetzes 2015 haben Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Wahl zwischen einer allgemeinen Schule und einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum als Bildungsort.

Mit inklusiven Bildungsangeboten an allgemeinen Schulen gibt es neben den bisher schon bekannten und bewährten Formen des Mit- und Voneinander-Lernens eine gesetzlich verankerte weitere Form. Damit kann jede allgemein bildende und berufliche Schule mit einer Sekundarstufe I grundsätzlich auch ein Lernort für junge Menschen mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sein. Diese Schulen haben den Auftrag, ihre Bildungsangebote und ihre Schulkultur so weiter zu entwickeln, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne einen solchen Anspruch ihre Potenziale im sozialen Miteinander entwickeln können. Das stellt Lehrkräfte aller Lehrämter vor große Herausforderungen und es gilt, Wege zu finden und kooperative Konzepte zu entwickeln, nach denen mehr gemeinsame Erfahrungen im Mit- und Voneinander-Lernen bereits in der Ausbildung, in Schule und Unterricht und in der Lehrerfortbildung möglich werden. Dies stellt eine wichtige Basis für die Weiterentwicklung von inklusiven Unterrichtsangeboten dar.

Unterricht gemeinsam zu gestalten ist eine kooperative Aufgabe und erfordert die Zusammenarbeit von Lehr- und Fachkräften mit äußerst unterschiedlichen Kompetenzprofilen. Voraussetzung für ein gelingendes Miteinander ist ein Wissen um die jeweils spezifischen Fach- und Lehrplanlogiken, die entwickelten Handlungskonzepte der jeweiligen Schularten bzw. Bildungsgänge und ein Wissen um gelingende Unterrichtsformen in der Zusammenarbeit. Die Fachlichkeit der Fächer und Lehrämter einerseits und die der Förderschwerpunkte in der Sonderpädagogik andererseits muss im Interesse der Erwartung, dass jede einzelne Schülerin und jeder einzelne Schüler den Voraussetzungen entsprechend bestmöglich gefördert wird, gleichzeitig weiterhin Bestand haben. Damit die Bildungsansprüche der Schülerinnen und Schüler am Lernort allgemeine Schule inhoher Qualität eingelöst werden können, ist es im Sinne der Schulgesetzänderung, dass Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren einen kontinuierlichen und bedarfsgerechten fachlichen Austausch pflegen. Grundsätzlich ist es so, dass die Lehrkräfte unterschiedlicher Lehrämter sich die Aufgaben für das Gelingen der Bildungsbiografien ihrer Schülerinnen und Schüler teilen und jede Lehrkraft ihre Fachlichkeit dabei einbringt. Dabei bleibt es übergeordnetes Ziel inklusiver Bildungsangebote, die soziale Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung auszuweiten und sie wie Schülerinnen und Schüler in sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren vergleichbar auf eine bestmögliche Aktivität und Teilhabe in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Die allgemeinen Schulen haben damit nicht nur die Aufgabe, den Unterricht vor dem Hintergrund ihrer allgemeinen Handlungsgrundsätze zu konzipieren, sondern auch auf der Basis der sonderpädagogischen Handlungsgrundsätze der verschiedenen Förderschwerpunkte. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt es, gleichzeitig die Entwicklungs- und Bildungsziele, die im Rahmen der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) gemeinsam geklärt und festgelegt sind, den Bildungsplan der jeweiligen allgemeinen Schule sowie den zum festgestellten Förderschwerpunkt gehö- renden Bildungsplan zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Schulversuchs und seit dem Wirksamwerden der schulgesetzlichen Änderungen konnten in den zurückliegenden Jahren vielfältige Erfahrungen im gemeinsamen Lernen von jungen Menschen mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an allgemeinen Schulen gewonnen werden. Der Erkenntnisgewinn aus diesem Weiterentwicklungsprozess findet seinen Niederschlag in vielen Programmen der Lehrerfortbildung an den Landesakademien wie auch im Rahmen regionaler Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. In der Lehrerbildung der zweiten Phase wurden im Zeitraum 2015/16 zum Themenbereich Inklusion Kompetenzstandards für alle Lehrämter entwickelt und implementiert. Auch die vom Kultusministerium im Jahr 2016 allen Seminaren ausgehändigten Leitlinien für die Ausgestaltung inklusiver Bildungsangebote für junge Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung sind für den Vorbereitungsdienst eine wichtige Orientierungshilfe.

Diese Handreichung soll sowohl den in der Lehrerausbildung als auch den in der Lehrerfortbildung tätigen Lehr- bzw. Fachkräften eine inhaltlich-fachliche Orientierung bieten. Es werden Themenbereiche abgebildet, die sich als bedeutsam für eine gelingende Schul- und Unterrichtskultur im Umgang mit jungen Menschen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an allgemeinen Schulen erwiesen haben.

Dementsprechend

  • wird aufgezeigt, wie komplex die Herausforderungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und auch Eltern sein können (Fallbeispiel).
  • wird der aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand beleuchtet.
  • wird deutlich gemacht, dass inklusive Bildungsangebote eine Prozessstruktur erfordern, die sich nur durch permanente Abstimmungs- und Aushandlungsprozesse zwischen den beteiligten Lehr- und Fachkräften in einem kooperativen Verständnis gestalten lässt.
  • werden Themen und Inhalte beschrieben, die in der Lehrerausbildung und in der Lehrerfortbildung zu erörtern sind.

In einem digitalen Teil der Handreichung werden in der Praxis entwickelte Beispiele abgebildet und anwendungsorientiert vertieft, die den Zugang zu verschiedenen Themen und Inhalten in der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung methodisch-didaktisch erleichtern können.

 

Inklusion und Lehrkräftebildung: Herunterladen [pdf][1,4 MB]

 

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