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Bilanz: Professionalisierung für inklusive Bildung

Der Auftrag inklusiver Bildung erfordert eine deutliche Änderung des deutschen Bildungssystems: Nicht mehr die Diskussion um Schulstruktur, sondern die Frage nach der bestmöglichen Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler muss die Orientierung sein. Diese Herausforderung, die die Vereinten Nationen mit der Forderung nach inklusiven Bildungssystemen verfolgen, nimmt alle Schülerinnen und Schüler in den Blick und versucht zugleich, insbesondere die Situation von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen wirksam zu bessern. Die Partizipation benachteiligter Personen und die dafür notwendigen Vorkehrungen für eine Barrierefreiheit des Bildungssystems müssen schulrechtlich in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden. Besondere institutionelle Angebote kann es weiterhin geben, sie erhalten ihre Berechtigung allein aus einer hier stattfindenden, wirksamen Unterstützung für die Lernenden. Die konkrete Schul- und Unterrichtsrealität ist die eigentliche Zielrichtung des Auftrags zur inklusiven Bildung. Die Bedürfnisse der Lernenden und damit die effektive Unterstützung in relevanten Entwicklungsbereichen sind zum Ausgangspunkt für die Gestaltung konkreter pädagogischer Handlungen zu nehmen. Die Unterstützung der Lernenden bildet das entscheidende Kriterium gelingender Inklusion – sie zu beantworten verlangt nach wirksamen pädagogischen Handlungsformen.

Die Kenntnis wirksamer Handlungsformen und Methoden nach dem Kriterium der evidenzbasierten, pädagogischen und sonderpädagogischen Praxis bildet damit die Grundlage für eine Erfüllung des Auftrags inklusiver Bildung. Die zukünftige Lehrerbildung sollte dafür die konkreten Aufgaben, insbesondere die Unterrichtung gemäß individueller Bedürfnisse, die Kooperation, die Förderplanung und die eigene Professionalisierung zum Ausgangspunkt nehmen.

Die Qualifizierung für inklusive Bildung in allen drei Phasen der Lehrerbildung sollte gezielt diese Aufgaben fokussieren. Gemeinsame Aufgabenbereiche bieten sich zudem als Themen gemeinsamer Aus- und Fortbildung an, die Spezialisierungen dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden und stellen je eigene Profile dar (Melzer & Hillenbrand, 2015). Die Praxisrelevanz solch nüchterner Aufgabenklärung ist nicht zu vernachlässigen: Klare Aufgabenbeschreibungen und Kompetenzprofile verhindern unproduktive Konkurrenzsituationen und erleichtern professionelle Kooperationen.

Die notwendigen Spezialisierungen der Lehrkräfte allgemeiner Schulen wie auch der Lehrkräfte für Sonderpädagogik bleiben unverzichtbar, um die anspruchsvollen Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können. Tendenzen zur Einebnung von spezialisierten Kompetenzen mögen rhetorisch plausibel erscheinen, sie tragen jedoch eher zu Ressentiments und zur Überlastung von Lehrkräften bei. Inklusive Bildungssysteme erfordern hohe Professionalität!

 

Inklusion und Lehrkräftebildung: Herunterladen [pdf][1,4 MB]

 

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