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Be­griffs­be­stim­mun­gen VDI

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Diese Seite ist Teil einer Ma­te­ria­li­en­samm­lung zum Bil­dungs­plan 2004: Grund­la­gen der Kom­pe­tenz­ori­en­tie­rung. Bitte be­ach­ten Sie, dass der Bil­dungs­plan fort­ge­schrie­ben wurde.

Be­griffs­be­stim­mun­gen aus dem Glos­sar der VDI-Richt­li­nie (leicht be­ar­bei­tet)

Die Tech­nik darf daher nicht als Selbst­zweck, son­dern muss immer als Mit­tel zur Er­rei­chung be­stimm­ter Ziele be­trach­tet wer­den.

(1)  Ein Ziel ist ein als mög­lich vor­ge­stell­ter Sach­ver­halt, des­sen Ver­wirk­li­chung er­strebt wird; es wird durch eine Ent­schei­dung ge­setzt. [...] Ein Ziel ist häu­fig Be­stand­teil eines Ziel­sys­tem s, das meh­re­re Ziele und Be­zie­hun­gen zwi­schen den Zie­len um­fasst. Ist ein be­stimm­tes Ziel in einem all­ge­mei­ne­ren Ober­ziel ent­hal­ten oder ent­hält es selbst spe­zi­el­le­re Un­ter­zie­le, so liegt eine be­griff­li­che Hier­ar­chie­be­zie­hung vor. Durch die An­ga­be von Un­ter­zie­len kann kon­kre­ti­siert wer­den, was mit einem Ziel genau ge­meint ist. – Zwi­schen zwei Zie­len liegt eine In­dif­fe­renz­be­zie­hung vor, wenn jedes der bei­den Ziele an­ge­strebt wer­den kann, ohne dass die Er­rei­chung des an­de­ren da­durch be­ein­träch­tigt wird. – Zwi­schen zwei Zie­len liegt eine Kon­kur­renz­be­zie­hung vor, wenn die Er­rei­chung des einen Ziels durch die Ver­fol­gung des an­de­ren Zie­les be­ein­träch­tigt wird.

(2)  In­ter­es­sen sind spe­zi­fi­sche Ziel­ori­en­tie­run­gen („ Prä­fe­ren­zen “ P. Sin­ger), die aus den Wün­schen und Be­dürf­nis­sen ein­zel­ner In­di­vi­du­en, Grup­pen oder Or­ga­ni­sa­tio­nen her­vor­ge­hen und von die­sen in Wirt­schaft, Ge­sell­schaft und Po­li­tik mehr oder we­ni­ger öf­fent­lich ver­tre­ten und mit ver­füg­ba­rer Macht ver­folgt wer­den. – In­ter­es­sen sind in jeder Ge­sell­schaft eine selbst­ver­ständ­li­che Er­schei­nung; ein har­mo­ni­scher Ge­sell­schafts­zu­stand, in dem es keine mit­ein­an­der kon­kur­rie­ren­den In­ter­es­sen gäbe, ist eine un­rea­lis­ti­sche Fik­ti­on. In­ter­es­sen­ge­gen­sät­ze kön­nen zu Kon­flik­ten füh­ren, die in ge­re­gel­ter Form aus­ge­tra­gen und güns­ti­gen­falls durch Kom­pro­mis­se bei­ge­legt wer­den. So­weit In­ter­es­sen das Ge­mein­wohl zu be­ein­träch­ti­gen dro­hen, wer­den sie durch recht­li­che und po­li­ti­sche Re­ge­lun­gen be­grenzt.

(3)  Ein Mit­tel dient dazu, ein Ziel zu er­rei­chen. Man spricht dann von einer In­stru­men­tal­be­zie­hung . Jedes Mit­tel kann selbst wie­der­um als Ziel be­trach­tet wer­den. – Häu­fig gilt auch die Um­keh­rung, dass ein Ziel als Mit­tel zur Ver­wirk­li­chung eines an­de­ren Zie­les an­zu­se­hen ist. Die Kennt­nis und die Ge­stal­tung von Mit­teln kön­nen rück­wir­kend auch ein Ziel ver­än­dern.

(4)  Die An­wen­dung eines Mit­tels hat neben der Ver­wirk­li­chung des an­ge­streb­ten Zie­les wei­te­re, ge­ge­be­nen­falls auch un­er­wünsch­te Fol­gen . Indem man sol­che Fol­gen iden­ti­fi­ziert, ent­deckt man in der Regel wei­te­re Ziele, die in den Fol­gen ent­we­der ver­wirk­licht oder ver­fehlt sind; da­durch er­wei­tert sich das Ziel­sys­tem.

(5)  Kri­te­ri­en sind Aus­wahl­ge­sichts­punk­te für die Be­stim­mung von Prä­fe­ren­zen bei der Ent­schei­dung über Ziele und Mit­tel; so­weit mög­lich, wer­den Kri­te­ri­en mit Hilfe von Maß­stä­ben quan­ti­fi­ziert. – Kri­te­ri­um für die Aus­wahl von Mit­teln ist ins­be­son­de­re die Taug­lich­keit zur Ver­wirk­li­chung der Ziele; ein Mit­tel darf je­doch nicht nur hin­sicht­lich sei­nes Mit­tel­cha­rak­ters in bezug auf die er­klär­ten Ziele, son­dern muss auch hin­sicht­lich aller sei­ner an­de­ren Fol­gen be­ur­teilt wer­den. Kri­te­ri­en für die Ge­wich­tung und Aus­wahl von Zie­len sowie für die Be­ur­tei­lung von Mit­teln kön­nen nur unter Bezug auf Werte ge­won­nen wer­den.

(6)  Werte kom­men in Wer­tun­gen zum Aus­druck und sind be­stim­mend dafür, dass etwas an­er­kannt, ge­schätzt, ver­ehrt oder er­strebt wird; sie die­nen somit zur Ori­en­tie­rung, Be­ur­tei­lung oder Be­grün­dung bei der Aus­zeich­nung von Hand­lungs- und Sach­ver­halts­ar­ten, die es an­zu­stre­ben, zu be­für­wor­ten oder vor­zu­zie­hen gilt = letz­te Zwe­cke“, „höchs­te Güter“. Man kann in­stru­men­tel­le Werte von Selbst-Wer­ten (in­trin­si­schen Wer­ten) un­ter­schei­den, wobei sich letz­te­re in eu­dai­mo­nis­ti­sche und mo­ra­li­sche Werte wei­ter un­ter­glie­dern. All­ge­mein wird mit Wer­ten ein An­spruch auf Gel­tung und Zu­stim­mung ver­bun­den. -Der In­halt eines Wer­tes kann aus Be­dürf­nis­sen her­vor­ge­hen; er kon­kre­ti­siert sich ins­be­son­de­re in Zie­len, Kri­te­ri­en und Nor­men. – Ein Wert ist häu­fig Be­stand­teil eines Wert­sys­tems, das meh­re­re Werte und Be­zie­hun­gen zwi­schen den Wer­ten um­fasst. Für die Be­zie­hun­gen gel­ten die De­fi­ni­tio­nen in (1) bis (2) ent­spre­chend.

Nor­men sind auf so­zia­le Ver­bind­lich­keit und Ver­ein­heit­li­chung an­ge­leg­te Ver­hal­tens­re­geln, die unter Bezug auf Werte in einer ge­sell­schaft­li­chen Grup­pe oder in der

(7)  in der Ge­samt­ge­sell­schaft Ver­hal­tenser­war­tun­gen und Hand­lungs­an­wei­sun­gen be­stim­men; Ver­stö­ße gegen Nor­men zie­hen Sank­tio­nen nach sich, die von der Miss­bil­li­gung bis zur Be­stra­fung rei­chen kön­nen. – Oft sind Nor­men schrift­lich oder gar ge­setz­lich fest­ge­legt. Auch tech­ni­sche Nor­men fal­len unter die­sen all­ge­mei­nen Norm­be­griff, indem sie auf Ver­ein­heit­li­chung tech­ni­scher Lö­sun­gen hin­wir­ken.

 

Wei­ter mit Be­mer­kung zur Ar­beit

 

Be­griffs­be­stim­mun­gen aus dem Glos­sar der VDI-Richt­li­nie: Her­un­ter­la­den [doc][315 KB]

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