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Material 2

Gruppe 1: Religiöse Kleidung

Nigab

Bildquelle: woman-883269_960_720.jpg by JerryEmme [Pixabay Lizenz] via pixabay

Nonne vor dem Vatikan

Bildquelle: nun von PBernfeld [Pixabay Lizenz] via pixabay

Orthodoxe Juden vor der Klagemauer

Bildquelle: wailing-wall-574487_960_720.jpg by tdjgordon [Pixabay Lizenz] via pixabay

Formen religiöser Kleidung:

Religiöse Kleidung findet sich in vielen Religionen. Man kann Kleidung dann als religiös bezeichnen, wenn sie eine Glaubensüberzeugung zum Ausdruck bringt. In vielen Ländern ist religiöse Kleidung Teil der Kultur, teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben, wie z.B. die Verschleierung von Frauen in Saudi Arabien. Oft lässt sich aber auch an der Kleidung die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppierung innerhalb der Religion erkennen, wie z.B. bei den orthodoxen männlichen Juden die schwarze Kleidung und der Hut. Kleidung kann auch Ausdruck der Zugehörigkeit zu Gruppen, die besondere Formen von Frömmigkeit praktizieren sein, wie z.B. bei Mönchen oder Nonnen in Christentum oder Buddhismus.

Funktion religiöser Kleidung:

Religiöse Kleidung kann ein Mittel der Abgrenzung bzw. der Unterscheidung sein. Mönche und Nonnen unterscheiden sich bewusst durch ihre Kleidung von anderen Menschen. Aber auch muslimische Frauen können z.B. durch ein Kopftuch in einem westlichen Land zum Ausdruck bringen, dass sie sich von westlichen Frauenbildern abgrenzen wollen. Abgrenzung hat im kulturellen Kontext oft etwas mit der Wahrung der eigenen Identität zu tun: Lebt man in einer fremden Kultur oder in einer multikulturellen Gesellschaft, kann religiöse Kleidung dazu dienen, das Eigene, nicht zuletzt auch das religiöse Bekenntnis, zu bewahren. In vielen Fällen ist religiöse Kleidung ein öffentliches Glaubensbekenntnis. Religiöse Kleidung kann aber auch als Mittel verstanden werden, um religiöse Normen zu unterstützen, wie z.B. bei muslimischen Frauen, die sich verschleiern, um bei Männern kein Begehren zu wecken und damit nicht zum Ehebruch zu verführen. Die Verschleierung von Frauen im Islam wird aber nicht nur im Westen auch immer wieder als Mittel zur Unterdrückung der Frauen verstanden.

Rechtliche Situation:

Im Hinblick auf das Tragen religiöser Kleidung gibt es eine komplexe Rechtslage. Im Grundgesetz Art. 4 ist ausdrücklich die ungestörte Religionsausübung gewährleistet. Nach Grundgesetz Art 2. Absatz 1 hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit unter der Bedingung allerdings, dass damit nicht die Rechte anderer verletzt werden. Zu rechtlichen Problemen führt das Tragen religiöser Kleidung besonders bei Repräsentanten und Repräsentantinnen staatlicher Institutionen. Richterinnen dürfen in manchen Bundesländern z.B. kein Kopftuch tragen, da sie sonst Befangenheit ausstrahlten und die staatliche Neutralität verletzten. Ähnliches galt in der Vergangenheit teilweise auch für Lehrerinnen an staatlichen Schulen.

Spezialfall Frauenverschleierung im Islam:

Die größte Aufregung gab es in den vergangenen Jahren im Hinblick auf Musliminnen, die sich in der Öffentlichkeit verschleiern. Der Schleier wurde wahrgenommen als Symbol der Unterdrückung von Frauen, aber auch als Symbol eines gewaltbereiten Islam. Immer wieder betonen Musliminnen, dass sie den Schleier als Zeichen ihrer Glaubensüberzeugung aus freien Stücken tragen. Umgekehrt gibt es aber auch Musliminnen, die die Funktion des Schleiers als Unterdrückungsinstrument bestätigen und deshalb ablehnen.

Neben dem einfachen Kopftuch gibt es stärkere Formen der Verschleierung, welche die Auseinandersetzung teilweise noch verschärft haben. Die Burka ist eine Form der Verschleierung des ganzen Körpers und des ganzen Gesichts. Vor dem Gesicht ist ein luftdurchlässiges Netz. Die Augen sind im Gegensatz zum arabischen Niqab nicht sichtbar. Der arabische Hijab gibt das ganze Gesicht frei, verschleiert aber die Haare. Die Gesichtsverschleierung ist in einigen Ländern verboten. In Deutschland gibt es Gerichtsurteile, nach denen das Tragen einer Gesichtsverschleierung, in diesem Fall des Niqab und der Burka, zum Beispiel an Schulen verboten ist. Häufig wird gegen diese Form der Verschleierung das Argument vorgebracht, es würde es zu sehr erschweren, die Verschleierte als Person wahrzunehmen. Dabei wird auch ins Feld geführt, das Tragen des Schleiers setze andere Musliminnen unter Druck, den Schleier auch zu tragen, obwohl sie das eigentlich gar nicht wollten. Auf der anderen Seite werden Frauen, die sich verschleiern, nicht selten von Nichtmuslimen diskriminiert. Solche Diskriminierungen gibt es nicht nur bei verschleierten Musliminnen. So sind zum Beispiel auch Juden mit Kippa immer wieder Anfeindungen ausgesetzt.

Handzeichung von drei Verschleierungsarten Burka, Niqab und Hijab

Arbeitsaufträge:

  1. In Einzelarbeit: Lies den Text und unterstreiche zentrale Begriffe.
  2. In Partnerarbeit: Fasst den Inhalt des Textes in Form einer Mindmap zusammen.
  3. In Gruppenarbeit:
    1. Darf man sich kleiden, wie man will? Überprüft, unter welchen Bedingungen religiöse Kleidung zu einem ethischen Problem wird.

    2. Gestaltet mit den Ergebnissen Eurer Arbeit ein Plakat, mit dem Ihr Euren Mitschüler/innen Eure Ergebnisse präsentieren könnt.

 

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