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Lösungsvorschlag und mögliche Unterrichtsziele


von StD Hans Robert Spielmann
Recht, Gerechtigkeit, Moral

Zu 1.

Übersicht


Fragen zum Textausschnitt aus „Michael Kohlhaas“

  1. Die Gesellschaft hat K. durch Rechtsversagung aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und zur Selbstjustiz gezwungen.
  2. Laut Luther hat die Gemeinschaft noch nie jemanden verstoßen; Ungerechtigkeiten entstehen durch subjektive Fehler und müssen akzeptiert werden.
  3. Für K. ist das höchste Ziel naturrechtlich begründet: Die Gemeinschaft muss dem Individuum jederzeit Gerechtigkeit widerfahren lassen. Positives Recht ist durch Machtausübung gekennzeichnet; Naturrecht geht von den Ansprüchen des Individuums aus; es ist moralisch begründet. Da, wo subjektives Moralempfinden die Oberhand gewinnt und den Interessensausgleich mit der Gemeinschaft beeinträchtigt, wird es ideologisch.

Zu 2.

Dürrenmatt betont in seiner Geschichte das Spannungsverhältnis von positivem Recht und Naturrecht, mithin die Relativität des Gerechtigkeitsbegriffs. Nur der machtvolle Überblick Allahs weiß, was wirklich gerecht ist; die subjektive Sicht auf die Gerechtigkeit ist beschränkt.

Zu 3.

Die Rechtsregeln, das „positive Recht“, sind positiv gesetzt, deshalb auch veränderbar. Eine Missachtung führt zur Bestrafung; sie sind einklagbar, erzwingbar. Sie regeln das äußere Verhalten.
Moralische Regeln, aus denen auch das „Naturrecht“ schöpft, sind allgemein gültig, dauerhafter. Eine Missachtung bewirkt Missbilligung, stellt ihre Richtigkeit nicht in Frage. Sie verlangen eine moralische Gesinnung (vgl. dazu Texte von Patzig, Kriele und Radbruch in Arbeitsbuch Ethik 12 , Bühl (Konkordia-Verlag 35112) 1987, S. 131-136).
In einer offenen Gesellschaft wirken moralische Normvorstellungen bis zu einem gewissen Maß permanent auf die Gesetzgebung im Rahmen der gesellschaftlichen Werteverständigung ein. Insofern übernimmt der Bereich der Moral eine Art Gelenkfunktion zwischen dem Rechtsempfinden und dem Rechtsprinzip.

Das Verhältnis von Konvention – Moral - Rechtsnorm

Moral - Rechtsnorm

Zu 4.

Das Verhältnis zwischen Freiheit und Gewaltsystem ist eine Auseinandersetzung mit dem positiven Recht. Die „Gerechtigkeit“ ist eine moralische Problematik, die mit Gesinnungen und ethischen Grundeinstellungen zu tun hat. Dies ist das eigentliche Thema des „Besuchs der alten Dame“.

Methodische Vorschläge

Einleitung mit Kohlhaas-Text: Textbearbeitung

Zu 1
Visualisierung

Zu 2
Textinterpretation

Zu 3
Grafik

Zu 4
Auswertung von Text und Grafik unter einem konkreten Gesichtspunkt: Gerechtigkeit