Lizenzen
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Lizenzrecht - was sind Lizenzen?
Grundsätzlich verbleiben im Urheberrecht alle Rechte, welche nicht ausdrücklich
oder in einer nachvollziehbaren Weise implizit dem Lizenznehmer eingeräumt
werden, beim Urheber bzw. Leistungsschutzberechtigten ...
Gegenstand des Lizenzrechtes ist die vertragliche Einräumung von Nutzungsbefugnissen
urheberrechtlich oder auch anderweitig geschützter Rechte. Die Vereinbarung
entsprechender Rechtseinräumungen kann im Rahmen von Kauf-, Werk- oder
auch Mietverträgen erfolgen. Der unterschiedliche Vertragstyp hat erhebliche
wirtschaftliche Konsequenzen, da auch nach der Schuldrechtsreform unterschiedliche
Gewährleistungsregelungen gelten.
Zitiert nach: http://www.gruenderleitfaden.de/recht/geistigeseigentum/lizenzrecht.html
(15.7.2007)
Die verschiedenen Lizenzmodelle schichten also Rechte des Urhebers auf vielfältige Weise an die Nutzer/Käufer ab.
Ein Beispiel:
Möchte man die Rechte an einem Bild erwerben, kann der Rechteinhaber Rechte
gestaffelt verkaufen.
Z. B. kann er die Verwendung des Bildes nur für eine Website verkaufen.
Möchte man das Bild auch für Druckprodukte erwerben, wird es teurer.
Übersteigt die Auflage eine bestimmte Höhe, wird ein anderer Preis
veranschlagt. Auch die Größe des Bildes in einem Flyer oder auf einem
Plakat spielt in den Kaufverhandlungen eine Rolle. Je nachdem gestaltet sich
der Preis.
Selbstredend kann der Rechteinhaber auch in einem Pauschalpreis alle Verwertungsrechte
pauschal verkaufen.
Letztlich handelt es sich immer um ein Rechtsgeschäft, welches in einem
Kaufvertrag festgehalten werden sollte.
Deshalb gibt es sehr unterschiedliche Lizenzmodelle und es empfiehlt sich immer, bei jeder Quelle, die man verwenden möchte, erst einmal in das Impressum zu schauen, welche Bedingungen zu ihrer Verwendung gelten.
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