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Verwertungsgesellschaften

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.

Rechteverwertungsgesellschaften verwerten Rechte der Autoren, Komponisten und anderer Künstler.
In Europa gibt es zur Zeit pro Land in der Regel eine Verwertungsgesellschaft zum Beispiel für Musik. Dies ist in Deutschland die GEMA, in Frankreich die Société des Auteurs, Compositeurs et Éditeurs de Musique (SACEM).

In den USA bestehen alleine im Musikbereich 3 Verwertungsgesellschaften, die Musikrechte vermarkten. Der Musikkünstler kann sich dort die Gesellschaft aussuchen, von der er sich die beste Vermarktung verspricht. Er kann allerdings auch von einer Gesellschaft abgelehnt werden, sollte er keinen Umsatz versprechen.

2008 waren bei der Aufsichtsbehörde der deutschen Verwertungsgesellschaften, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) folgende zwölf Gesellschaften zugelassen:

Liste der Verwertungsgesellschaften

Bedeutung für die Schule:

Möchte die Lehrerin/der Lehrer in Deutschland Medienobjekte (Texte, Musik usw.) einsetzen, findet man eine recht komplizierte Situation vor. Für jedes Objekt wäre im Grunde eine Einzelverhandlung mit dem Rechteinhaber nötig. Dieser hat - da er diese Verhandlungen in der Regel nicht führen kann oder will -, häufig die Verwertungsgesellschaft vertraglich beauftragt, ihn zu vertreten. Dies vereinfacht für den Unterricht die Situation nur unwesentlich. Keine Lehrerin, kein Lehrer hat die Zeit, sich einzeln mit den Verwertungsgesellschaften auseinanderzusetzen.

Deshalb werden pauschal zwischen den Ländern und den Verwertungsgesellschaften Verträge ausgehandelt, die z.B. in der Schule das Kopieren von Texten erlaubt. Landes-, Kreis- und Stadtmedienzentren haben die Rechte für viele Medien erworben und können sie für den Unterricht kostenlos zur Verfügung stellen (http://www.lmz-bw.de/medienzentren.html).

Gesamtvertrag ZFS Kopien Weitere Informationen
Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen Weitere Informationen
Landesmedienzentrum Baden-Württemberg Spielfilmverleih

Darüber hinaus gibt es konfessionelle Filmverleihstellen, die kostenlose Angebote haben. Dies gilt auch für die Bundeszentrale für Politische Bildung, Verbände, Gewerkschaften usw.

Wenn das Angebot an Medien, welches die Medienzentren zur Verfügung stellt nicht ausreicht, wird es schwierig. Dann muss man sich die Rechte selbst besorgen oder man befindet sich mindestens im rechtlichen Graubereich.

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