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Minderjährige Webmaster

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.

Fallbeispiel:

Die beiden Schüler A (13 Jahre) und B (15 Jahre) erstellen im Auftrag der Schulleitung für ihre Schule eine Website. Die Schulleitung überlegt, ob sie den beiden Schülern nicht zukünftig die weitere Betreuung der Website übertragen kann. Dazu möchte sie die Schüler im Impressum als Verantwortliche benennen.

Können Minderjährige im Impressum als Verantwortliche genannt werden?
http://remus-schule.jura.uni-saarland.de/wordpress/index.php/schulgeschichten/die-minderjahrigen-webmaster/minderjahrige-als-verantwortliche-einer-schulwebseite/

Auf diesen Seiten finden Sie einige Fallbeispiele mit freundlicher Genehmigung von lehrer-online. Am Ende eines jeden Fallbeispiels führt ein Link direkt zu den Antworten bzw. Lösungen auf den Seiten von lehrer-online.

(Stand Juni 2013)

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