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Interaktives Whiteboard/Lesekamera

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.

Diese Seite wurde auf Grund neuer Regelungen für das Kopieren an Schulen (Ergänzungsvereinbarung zum Gesamtvertrag zu § 53 UrhG vom 1.1.2013) aktualisiert, s. auch: Neue Regeln für das Kopieren ab 1.1.2013

Dürfen Werke für den Unterrichtsgebrauch (z.B. Schulbücher) im Unterricht über eine Lesekamera projeziert werden?

→ Ja, hier gibt es keinerlei Einschränkungen, weil es sich nur um eine vorübergehende Vervielfältigungshandlung, die flüchtig ist, handelt (vgl. § 44a, UrhG, Link: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.html )

Dürfen Werke für den Unterrichtsgebrauch (z.B. Schulbücher) eingescannt, abgespeichert und dann im Unterricht über PC und Beamer wiedergegeben werden?

→ Ja, in gewissen Grenzen (bis zu 10%, max. 20 Seiten pro Werk, Schuljahr und Klasse):

(Stand Juni 2013)

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