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Podcast

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.

Podcasts sind redaktionell gestaltete Mediendateien (sog. "Episoden"), die aus dem Internet heruntergeladen werden können. Bei diesen Mediendateien handelte sich entweder um Audio- oder Videodateien, die über einen Feed (meistens RSS) automatisch oder über Einzelabruf bezogen werden.
Der Begriff Podcast ist aus den Wörtern iPod und Broadcast (Englisch: Rundfunk) entstanden.

Weitere Informationen: Checklisten Musik/Video

Allgemeines zur Nutzung von Podcast im Unterricht und in der Lehrerfortbildung

Nutzung von Podcast im Unterricht und in der Lehrerfortbildung

Dürfen Podcasts für die Nutzung im Unterricht an öffentlichen Schulen (nicht-kommerziell) und in der staatlichen Lehrerfortbildung (nicht-kommerziell) von Lehrkräften abonniert und dann im Unterricht eingesetzt werden?
In der Regel wird an Schulen in einer vernetzten Umgebung gearbeitet, was für die Bereitstellung von Podcasts im Unterricht bedeutet, dass Sie im schulischen Netzwerk gespeichert und von dort abgerufen werden sollten.

Antwort von SWR2 – Bildung und Wissenschaft:

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Die Zugänglichmachung der Werke bzw. Werkteile darf im Unterricht ausschließlich für den abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern erfolgen, muss durch den Unterrichtszweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt sein. Zugreifen dürfen folglich nur der Lehrer und dessen Schüler, ein Zugriff durch die Verwaltung der Schule oder zur bloßen Unterhaltung der Schüler (Überbrückung einer Freistunde) ist durch § 52 a Abs. 1 Nr. 1 nicht gedeckt. Soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen die Podcasts auch auf den Schulserver geladen werden.
Dieser muss aber gegen den Zugriff durch nichtberechtigte Personen abgeschottet sein. Durch geeignete Zugangskontrollsysteme muss die Schule daher sicher stellen, dass keine anderen Personen als Lehrer und Schüler und Lehrer und Schüler auch nicht zu anderen als Unterrichtszwecken auf die Podcasts zugreifen können. Podcasts größeren Umfangs ( ab ca 10 Minuten Länge) fallen nicht unter diese Privilegierung.

Soweit eine Sendung speziell als Schulfunksendung ausgewiesen ist, darf sie gem. § 47 UrhG mitgeschnitten und der Mitschnitt im Unterricht den Schülern vorgespielt werden. Unsere Sendungen der Reihe "SWR2-Wissen" (sie werden alle als Podcast auf dem SWR Server angeboten) betrachten wir als Schulfunksendun-gen. Sie dürfen daher aufgezeichnet und im Unterricht wiedergegeben werden. Eine Verteilung über Schulserver wäre dagegen nicht zulässig, sofern die Schüler die Sendungen auf ihrem Rechner individuell abrufen können. In diesem Fall läge eine öffentliche Zugänglichmachung vor, die nur innerhalb der Grenzen des § 52 a erlaubt ist. Unsere Rechtsabteilung hält es im Rahmen des Schulfunkprivilegs aber für zulässig, wenn der Lehrer den auf dem Schulserver unter Verschluss gehaltenen Podcast zur Verwendung im Unterricht auf seinen eigenen Rechner lädt und den Podcast über eine an seinen Rechner angeschlossene Verstärkeranlage auf Lautsprecher im Klassenraum ausgibt. Zu dieser Frage gibt es aber noch keine durch die Rechtsprechung abgesicherte Gesetzesauslegung.

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Auf dieser Seite finden Sie einige Fallbeispiele mit freundlicher Genehmigung von lehrer-online.
Am Ende eines jeden Fallbeispiels führt ein Link direkt zu den Antworten bzw. Lösungen auf den Seiten von
lehrer-online.

(Stand Juli 2016)