Lizenzen für Software
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.
Software: Arten und Lizenzen
Softwarearten
Lizenzformen
- "kostenlos", Quellcode offen
- Public Domain ("gemeinfrei") bedeutet den
völligen Verzicht des Urhebers auf seine Rechte.
.Ein Werk ist gemeinfrei, sofern es keinem Urheberrecht mehr unterliegt.
.In Deutschland ist ein Totalverzicht auf das Urheberrecht - etwa zugunsten der Allgemeinheit - nicht möglich (dies wird aus § 29 UrhG abgeleitet).
In Deutschland gibt es daher keine Public Domain -Software.
In den USA kann man auf alle Rechte verzichten und das Public-Domain-Werk erhält den gleichen Status wie ein nicht mehr geschütztes Werk. - Freie Software erlaubt den Benutzern neben einer freien Weitergabe des Programms auch seinen Quellcode einzusehen und zu verändern sowie Modifikationen weiter zu verbreiten.
- ist Software, deren Lizenzen es ausdrücklich erlauben, sie für jeden Zweck zu nutzen, zu studieren, zu verändern und in ursprünglicher bzw. geänderter Form weiter zu verbreiten.
- Der Quelltext muss hierzu vom Urheber zur Verfügung gestellt werden.
- Open Source wird oft synonym zu Freier Software gebraucht, kann aber auch lediglich auf Quelloffenheit hinweisen.
- Public Domain ("gemeinfrei") bedeutet den
völligen Verzicht des Urhebers auf seine Rechte.
- "kostenlos", i. d. R. kein Quellcode
- Freeware
- bezeichnet Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
- bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
- ist meistens proprietär und darf daher nicht mit freier Software (engl. "free software") verwechselt werden.
- Donationware ist Freeware, bei der eine eventuelle Bezahlung dem Benutzer freigestellt bleibt.
- Peaceware ist Freeware, die jede Form "unfriedlicher" Nutzung verbietet.
- Test kostenlos, .i. d. R. kein Quellcode
- Shareware
- Software kann vor dem Kauf getestet werden.
Erfunden wurde der Begriff von Bob Wallace, einem der ersten Mitarbeiter der US-amerikanischen Computerfirma Microsoft. - Üblicherweise darf die Software in unveränderter Form beliebig kopiert werden (daher die Bezeichnung).
- Software kann für eine bestimmte Zeit kostenfrei genutzt werden.
Nach dem Testzeitraum (meist 30 Tage) kann die Software nur nach der kostenpflichtigen Registrierung beim Autor genutzt werden. - Man erhält i.d.R. per Mail die notwendigen Lizenzdaten.
- Kommerzielle Software
- Man erwirbt i.d.R. nur ein Nutzungsrecht an der Software. Vor der Nutzung ist der Kauf einer Lizenz erforderlich, der Autor behält in jedem Fall das Copyright.
- Vollversionen auf CD/DVD in Zeitschriften sind i.d.R. nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt, meist ältere Version mit "kostengünstigem" Update auf die aktuelle Version, teilweise auch zusätzliche Registrierung notwendig (Lizenzkey per e-Mail)
-
Spezielle Softwarelizenzen für den Bereich "Lehre und Forschung"
PowerPoint-Präsentation zum Thema: Software - Arten/Lizenzen Download [ppt] [166 KB]
Was ist Freie Software?
http://www.fsfeurope.org/documents/freesoftware.de.html
Wikipedia zu diesem Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Software
Der folgende Link informiert über die unterschiedlichen Lizenzmodelle:
e-teaching.org
"Sie können bei vielen Produkten inzwischen aus mehreren Arten von
Softwarelizenzen wählen. Wir erklären, was sich hinter den Begriffen
Freeware, Shareware und Open Source verbirgt und stellen die gängigsten
Lizenzmodelle kommerzieller Anbieter vor."
Kostenlose Programme für Schulen
In der Werkstatt
auf diesem Server finden Sie Hinweise zu Programmen, die Schulen (und auch Privatleute)
kostenlos und ohne Einschränkungen nutzen dürfen. Diese Programme
gehören zu den folgenden Bereichen:
- Office Programme
- Bildbearbeitung
- Desktop Publishing
- Zeichnen
- Audio
- Video
- Mindmaps
- Offline surfen
- Webseiten erstellen
- Nachschlagewerke
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