Urheberrecht Film
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.
Berechtigte an Fernsehnsendungen bzw. Filmen können sein:
- Filmurheber
- ausübender Künstler
- Filmproduzent
- sendende Rundfunkanstalt
- Vertriebsfirmen
- sonstige Leistungsschutzberechtigte
Filme/Videos zeigen in der Schule
Filme, die in der Schule Verwendung finden, unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Nutzungsbedingungen:
- Filme aus den Medienzentren (http://www.lmz-bw.de/medienzentren.html)
Diese Filme können in der Regel in der Schule im Unterricht, aber auch für mehrere Klassen vorgeführt werden, weil sie eine Lizenz zur öffentlichen Vorführung in Schulen beinhalten (Lizenz im KMZ erfragen!). - Filme von DVDs oder anderen Speichermedien
s. Checkliste Musik und Video - Filme aus dem Fernsehen aufgezeichnet
s. Checkliste Musik und Video - s. Filme/Videos aus dem Internet
(Stand Juni 2015)