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Videos aus dem Internet

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.

Im Internet werden unzählige Videos angeboten, die auch für die unterrichtliche Verwendung geeignet sind. Die bekannteste Videoplattform ist sicherlich youtube.

Darf man Videos aus dem Internet im Unterricht zeigen?

Ja, das Streaming von Videos (=keine Abspeicherung, nur Abspielen) ist ebenso wie die grundsätzliche Verwendung des Internets im Unterricht (nicht-öffentlich) gestattet. Nur wenn es sich um ein offensichtlich rechtswidrig eingestelltes Video handelt, darf man dieses im Unterricht nicht zeigen. Dieses bezieht sich aber nur auf das Streaming, für das Abspeichern gelten besondere Regeln (s.u.).

Was heißt offensichtlich rechtswidrig?

Das zu erkennen, ist nicht immer einfach.

Eine gewaltverherrlichende Darstellung erfüllt die Bedingung sicherlich ebenso wie Darstellung von Kinderpornographie oder rechtsradikalen Inhalten. Ein aktueller Kinofilm, der in voller Länge oder mehreren Einzelvideos angeboten wird, kann genauso wenig legal hochgeladen worden sein wie eine Fernsehsendung. Betreiber von Internetangeboten wie YouTube sind zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Nutzertätigkeit hindeuten. Wird allerdings ein solcher Dienstanbieter auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen, treffen ihn unter Umständen Pflichten, das betreffende Angebot unverzüglich sperren, bzw. dafür zu sorgen, dass es nicht zu weiteren Schutzrechtsverletzungen kommt. Welche Pflichten den Dienstanbieter dabei konkret treffen, vor allem ob und wie weit er zur Sperrung und dann zur Prüfung und Überwachung der bei ihm hochgeladenen Inhalte verpflichtet ist, bestimmt sich danach, was dem Betreiber im Einzelfall zuzumuten ist. Es besteht aber keine grundsätzliche Vermutung, dass bei YouTube Inhalte offensichtlich rechtswidrig eingestellt werden. Bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit sollte ein Video jedoch nicht gezeigt werden.

Darf man Videos aus dem Internet als Privatkopie abspeichern?

Das kommt darauf an! Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Youtube schließen das Speichern von Streams aus (http://www.youtube.com/t/terms, Punkt 6 K).

Da der Nutzer, der nur Videos ansehen möchte, auf die Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich vor der Nutzung hingewiesen wird, ist er auch nicht an diese gebunden. D.h. das Abspeichern im Sinne einer Privatkopie nach §53 UrhG (Urheberrecht allgemein) kann nach Auffassung nahezu aller Autoren, die sich mit dieser Thematik beschäftigt haben, nicht rechtswidrig sein. Da es zu dieser Frage jedoch noch keine abschließende Klärung durch die Rechtsprechung gibt, verbleibt gegenwärtig noch ein rechtliches Restrisiko. Wenn der Nutzer allerdings auch Videos hochlädt auf Youtube, muss er diese Nutzungsbedingungen anerkennen und darf dann dementsprechend auch nicht mehr abspeichern. Also: Registrierte Nutzer dürfen nicht speichern!

Auch Klicksafe vertritt diese Auslegung: http://www.klicksafe.de/themen/rechtsfragen-im-netz/irights/streaming-embedding-downloading/teil-2-abgreifen-und-speichern-von-video-streams/

PC-Welt gibt die Auslegung einer Medienrechtskanzlei wieder:
http://www.pcwelt.de/news/MP3-Konvertierer-Youtube-fordert-Youtube-MP3-org-zur-Schliessung-auf-5951407.html?r=161538115680606&lid=181560

Darf man eine nicht rechtswidrig erstellte Privatkopie nach §53 UrhG eines Youtube-Videos im Unterricht vorführen?

Kopien, die bereits für den Unterrichtsgebrauch gefertigt werden, stellen keine Privatkopie dar.
Aber: Es dürfen für den Unterricht kleine Teile (12 %, Filmausschnitt max. 5 Minuten) oder Werke geringen Umfangs (max. 5 Minuten) kopiert werden.  (vgl. Checkliste Musik und Video)

Gilt das auch für andere Videoplattformen?

Hier muss jeweils in den Nutzungsbedingungen des Anbieters nachgeschlagen werden. Entscheidend ist auch hier, ob man die Nutzungsbedingungen akzeptieren muss, um das Angebot in Anspruch nehmen zu können.

Darf man auf Youtube-Seiten verlinken?

Das Verlinken im Internet ist grundsätzlich erlaubt, wenn es sich um Seiten handelt, die keine rechtswidrigen Inhalte (z.B. Gewaltverherrlichung) enthalten.

(Stand Mai 2016)