Schulfunk
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.
Schulfunk, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgestrahlten
Hörfunkprogramme zur Ergänzung und Vertiefung des Schulunterrichts.
Die Schulfunkprogramme werden im Allgemeinen von eigenen Schulfunkredaktionen
erstellt, in der Regel mit den Schulbehörden abgestimmt und durch Beihefte
für die Lehrer ergänzt.
Nach § 47 Abs. 1 Urhebergesetz dürfen von Schulfunksendungen Vervielfältigungen
hergestellt werden.
Die Bild- oder Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet
werden
Sie sind spätestens am Ende des folgenden Schuljahres zu löschen,
außer es wird eine entsprechende Vergütung gezahlt.
Frage: Darf man Schulfunksendungen tatsächlich nur in der Schule aufzeichnen?
Antwort: Die Sendungen dürfen auch zu Hause aufgezeichnet werden. Das Urheberrechtsgesetz bezieht sich lediglich auf die Nutzung der Sendungen, die dann ausschließlich für den Gebrauch im Unterricht verwendet werden dürfen und nicht zu kommerziellen Zwecken.
Südwestrundfunk, Westdeutscher Rundfunk: planet schule
http://www.planet-schule.de/index.php
Bayrischer Rundfunk: br alpha
http://www.br.de/fernsehen/br-alpha/index.html
Hessischer Rundfunk: wissen und mehr
http://www.hr-online.de/website/specials/wissen/index.jsp?rubrik=68551
SWR -
Mitschnitte Schulfunk
Ausgewählte Sendungen aus "SWR Wissen", "Aula", "Eckpunkt"
und "Dschungel" gibt es beim SWR zum Download als mp3 -Dateien bzw.
als podcasts im Abonnement und online als RealAudio -Dateien, die alle kostenlos
bereit stehen.
http://swrmediathek.de/content/podcast_uebersicht.htm
Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
http://www.lmz-bw.de/index.php
(Stand: Oktober 2016)