Urheberrecht Musik
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.
Normalerweise ist bei Musik davon auszugehen, dass es sich um ein Werk der Musik handelt, welches dem Urheberrechtschutz unterliegt.
Berechtigte an der Musik können sein:- Komponist
- Textautor, z. B. bei Opern, Liedern ...
- Musikverlag
- Verwertungsgesellschaft GEMA
- Bei Aufzeichnung auf Tonträgern
- ausübende Künstler (Sänger, Musiker, Dirigenten)
- Tonträgerhersteller
- Veranstalter bei Live-Aufnahmen
- Beim Hersteller des Tonträgers
- Beim Betreiber der Website, auf der die Musik angeboten wird
- Bei derGEMA
- Komponist
- Textdichter
- Musikverleger