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Schul­thea­ter­auf­füh­run­gen (Stand Ja­nu­ar 2019)

Hand­rei­chung zu Schul­thea­ter­auf­füh­run­gen

Ein­füh­rung

Das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um misst der Thea­ter­ar­beit an den Schu­len Baden-Würt­tem­bergs einen gro­ßen Stel­len­wert zu. Thea­ter­ar­beit voll­zieht sich auf ver­schie­de­nen Ebe­nen des un­ter­richt­li­chen und au­ßer­un­ter­richt­li­chen Be­reichs. Zu nen­nen ist hier zu­nächst die Um­set­zung thea­ter­päd­ago­gi­scher Bil­dungs­stan­dards in den sprach­li­chen und mu­si­schen Fä­chern, in den ein­schlä­gi­gen Fä­cher­ver­bün­den sowie im Ober­stu­fen­wahl­fach „Li­te­ra­tur und Thea­ter“. Den zwei­ten wich­ti­gen Pfei­ler bil­det die kon­ti­nu­ier­li­che Thea­ter­ar­beit in Ar­beits­ge­mein­schaf­ten. Dar­über hin­aus öff­net sich das Schul­thea­ter auch für Ko­ope­ra­ti­ons­pro­jek­te mit pro­fes­sio­nel­len Thea­tern, Ama­teur­thea­tern oder ein­zel­nen Künst­le­rin­nen und Künst­lern aus der Thea­ter­sze­ne.

In­halt der Hand­rei­chung

Ziel der Hand­rei­chung

Ur­he­ber­recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen

Was gilt in­ner­halb der Klas­se oder wäh­rend des Thea­ter­un­ter­richts

Be­ar­bei­tun­gen und Kür­zun­gen

Ein Thea­ter­stück soll auf­ge­führt wer­den – was ist zu tun?

Be­ra­tung und Hil­fe­stel­lung für Fra­gen des Ur­he­ber­rechts im Schul­thea­ter

Hand­rei­chung zu Schul­thea­ter­auf­füh­run­gen: Her­un­ter­la­den [pdf] [292 KB] (Stand:No­vem­ber 2018)