Datenschutzbeauftragte
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.
In der zweitägigen regionalen Fortbildung1 werden wichtige Fragen rund um das Thema Datenschutz in der Schule praxisnah behandelt. Ein Jurist / eine Juristin sowie ein IT-Spezialist (Lehrkraft) bilden das jeweilige Fortbildungsteam, das Ihnen die aktuellen datenschutzrechtlichen Regelungen in ihrer Bedeutung für die Schule erläutert und Sie in die Arbeit und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten einführt.
Das Fortbildungsangebot richtet sich an den/die Datenschutzbeauftragte/n der Schule. Ausführliche Informationen zum Thema "Datenschutz in der Schule“ finden Sie auch auf dem Lehrerfortbildungsserver unter:
/st_recht/daten/ds_neu/
Tagungsprogramm
- Tag
- Allgemeine Grundlagen Datenschutz
- VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen
- IT-Infrastruktur an Schulen
- IT-Personal an Schulen
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Grundlagen Passwortsicherheit
- Verschlüsselung mit VeraCrypt
- Tag
- Was ist ein Verfahrensverzeichnis?
Punkte 1 – 10 - Verfahrensverzeichnis-Online-BW
- Einzelne Aspekte/Fragestellungen zum Datenschutz an Schulen mit Fallbeispielen
Vormittag
Nachmittag
Vormittag
Nachmittag
Bitte einen leeren USB-Stick mitbringen!
Anmeldung
Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg melden sich zu amtlichen Fortbildungen grundsätzlich mit LFB-Online unter https://lfb.kultus-bw.de/ an. Die Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwort) zu LFB-Online erhalten Lehrkräfte von ihrer Schulleitung. Alle anderen Personen können LFB-Online aus datenbanktechnischen Gründen nicht nutzen.
Ansprechpartner für technische Probleme mit LFB-Online ist das Service Center Schulverwaltung,
Tel: 0711 89 24 6-0
Zulassung
Der Bescheid über die Zulassung bzw. Nicht-Zulassung zu einer Fortbildung kann nach dem Meldeschluss in LFB-Online eingesehen werden. Wie bisher beinhaltet die Zulassung zur Fortbildung die Genehmigung der Dienstreise.
Kursabsage
Die Absage einer Fortbildung - auch kurzfristig - wird ebenfalls über LFB-Online bekanntgegeben. Alle zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten deshalb kurz vor der Veranstaltung nochmals Einsicht in LFB-Online nehmen.
E-Mail-Benachrichtigung
Eine E-Mail-Benachrichtigung über neue Informationen in LFB-Online ist in Arbeit aber derzeit noch nicht verfügbar.
Reisekosten
Reisekosten werden auf Antrag nach dem geltenden Landesreisekostengesetz erstattet. Fortbildungsbesuche sind grundsätzlich mit DRIVE-BW im Kundenportal des LBV unter https://lbv.landbw.de/kundenportal abzurechnen. Dazu werden die Grunddaten der Fortbildung nach DRIVE-BW übergeben. Sie sind dort ca. 1-3 Wochen nach dem Fortbildungsbesuch im "Dienstreise-Management" unter "Reisekosten abrechnen" als Entwurf hinterlegt.
Weiter zu Fachberater/innen
1Die jeweilige Terminierung der einzelnen Fortbildungstage wird vom Regierungspräsidium organisiert.