Verwertungsgesellschaften
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Rechteverwertungsgesellschaften verwerten Rechte der Autoren, Komponisten und
anderer Künstler.
In Europa gibt es zur Zeit pro Land in der Regel eine Verwertungsgesellschaft
zum Beispiel für Musik. Dies ist in Deutschland die GEMA, in Frankreich
die Société des Auteurs, Compositeurs et Éditeurs de Musique
(SACEM).
In den USA bestehen alleine im Musikbereich 3 Verwertungsgesellschaften, die Musikrechte vermarkten. Der Musikkünstler kann sich dort die Gesellschaft aussuchen, von der er sich die beste Vermarktung verspricht. Er kann allerdings auch von einer Gesellschaft abgelehnt werden, sollte er keinen Umsatz versprechen.
2008 waren bei der Aufsichtsbehörde der deutschen Verwertungsgesellschaften, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) folgende zwölf Gesellschaften zugelassen:
- Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), Vertritt das gesamte Weltrepertoire an urheberrechtlich geschützter Musik
- Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), Nimmt die Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und Musikvideoproduzenten wahr
- Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Nimmt die Rechte der Autoren von Sprachwerken aller Art und den Verlagen wahr
- Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst), Nimmt die Erst- und Zweitverwertungsrechte für bildende Künstler wahr.
- Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF), Verwertungsgesellschaft im Bereich der Filmproduzenten von Eigen- und Auftragsproduktionen
- Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG Musikedition)
- GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH (GÜFA), vertritt die Rechte der Filmproduzenten/Rechteinhaber, die sich überwiegend mit der Herstellung von erotischen und pornographischen Filmen beschäftigen
- Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH (VGF), nimmt die Rechte von deutschen und ausländischen Kinofilmproduzenten, Produzenten anderer Filmwerke sowie Regisseuren von Spielfilmen wahr.
- Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH (GWFF), nimmt die Rechte von Film- und Fernsehproduzenten wahr, für Vergütungsansprüche bei Vervielfältigungen und Zweitnutzungen.
- AGICOA Urheberrechtschutz Gesellschaft mbH
- VG Media zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH (VG Media)
- Verwertungsgesellschaft Werbung und Musik
Liste der Verwertungsgesellschaften
Bedeutung für die Schule:
Möchte die Lehrerin/der Lehrer in Deutschland Medienobjekte (Texte, Musik usw.) einsetzen, findet man eine recht komplizierte Situation vor. Für jedes Objekt wäre im Grunde eine Einzelverhandlung mit dem Rechteinhaber nötig. Dieser hat - da er diese Verhandlungen in der Regel nicht führen kann oder will -, häufig die Verwertungsgesellschaft vertraglich beauftragt, ihn zu vertreten. Dies vereinfacht für den Unterricht die Situation nur unwesentlich. Keine Lehrerin, kein Lehrer hat die Zeit, sich einzeln mit den Verwertungsgesellschaften auseinanderzusetzen.
Deshalb werden pauschal zwischen den Ländern und den Verwertungsgesellschaften Verträge ausgehandelt, die z.B. in der Schule das Kopieren von Texten erlaubt. Landes-, Kreis- und Stadtmedienzentren haben die Rechte für viele Medien erworben und können sie für den Unterricht kostenlos zur Verfügung stellen (http://www.lmz-bw.de/medienzentren.html).
Gesamtvertrag ZFS Kopien
Weitere Informationen
Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen
Weitere Informationen
Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
Spielfilmverleih
Darüber hinaus gibt es konfessionelle Filmverleihstellen, die kostenlose
Angebote haben. Dies gilt auch für die Bundeszentrale für Politische
Bildung, Verbände, Gewerkschaften usw.
Wenn das Angebot an Medien, welches die Medienzentren zur Verfügung stellt nicht ausreicht, wird es schwierig. Dann muss man sich die Rechte selbst besorgen oder man befindet sich mindestens im rechtlichen Graubereich.
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