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Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.
Vorbemerkung: Nutzungsrechte Internet
Arbeiten (ein Werk) von Schülern / Referendaren / Lehrkräften - wie Texte, Bilder, Zeichnungen oder Ausstellungsstücke - sind urheberrechtlich geschützte Werke, sofern sie eine eigene persönliche geistige Schöpfung darstellen. Die Urheberrechte stehen grundsätzlich nur der Person zu, die das Werk geschaffen hat. Ideen selbst können nicht geschützt werden. Weiter können die Urheberrechte nicht auf eine Institution (Schule, Seminar) übertragen werden. Somit hat der Schüler / Referendar / die Lehrkraft auch alle Rechte eines Urhebers (z. B: Recht auf Nennung des Urhebers) an seiner Arbeit.
Wird das Werk von der Schule / dem Seminar in urheberrechtlich relevanter Art und Weise weiter verwertet, sind hierfür die entsprechenden Nutzungsrechte einzuholen.
Zu den urheberrechtlich relevanten Verwertungsformen gehört zum Beispiel die Vervielfältigung oder die Online-Abrufbarkeit.
Werden Arbeiten von Schülern / Referendaren / Lehrkräften von der
Schule / vom Seminar öffentlich zugänglich gemacht (z. B. über
die Homepage), so sollte der Schüler (ggf. die Eltern) / der Referendar
/ die Lehrkraft die betreffende Arbeit mit einem Lizenzmodell versehen.
Im Lizenzmodell werden Art und Umfang der Nutzung festgelegt.