Intranet
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.
Nutzungsrechtevereinbarung mit Schülern (Intranet)
Ziel der Vereinbarung ist es, dass die vom Schüler/Referendar erstellten Arbeiten von der Schule / dem Seminar unentgeltlich für unterrichtliche Zwecke weiter verwendet werden können.
Inhalt der Mustererklärung:
...
Hiermit räume ich der Schule / dem Seminar folgende Nutzungsrechte
an meinen eigenständig erzeugten Arbeiten ein, die ich im Zusammenhang
mit meiner Ausbildung erzeugt habe oder erzeugen werde:
Die vom Schüler erstellte Arbeiten können von der Schule / dem Seminar unentgeltlich für unterrichtliche Zwecke weiter verwendet werden. Hierzu zählen im Einzelnen:
- Ausdruck der Arbeiten und Vervielfältigung der Arbeiten (auch digital)
- Weitere Bearbeitung des Inhalts der Arbeiten, solange es für unterrichtliche Zwecke geboten ist.
- Bereitstellen der Arbeiten im lokalen Netz der Schule / des Seminars oder einer blended learning Plattform sofern die Arbeit für Dritte nicht frei zugänglich gemacht werden.
- Dem Urheber wird außerdem das Recht eingeräumt, dass die Arbeiten so verändert werden, dass der Urheber nicht mehr erkannt werden kann. (Beispiel für eine falsche Lösung einer Aufgabe ...)
Eine darüber hinausgehende Nutzung der Arbeiten ist nicht zulässig und bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers oder des gesetzlichen Vertreters. Insbesondere ist eine kommerzielle Verwertung der Arbeiten nur mit der Zustimmung des Schülers (ggf. der Eltern) möglich.
Die eingeräumten Nutzungsrechte können jederzeit ganz, teilweise oder bezogen auf eine einzelne Arbeit schriftlich widerrufen werden. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen Ihnen keinerlei Nachteile.
Unabhängig von dieser Regelung kann der Schüler auch seine Arbeit(en) mit einem entsprechenden Lizenzmodell (siehe http://creativecommons.org/license/) versehen.
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[pdf] [74 KB] (Stand: 18.09.08)
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[doc] [59 KB] (Stand: 18.09.08)