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Umsetzungsbeispiel 5 – APOLOGIE

Vorbemerkung

Sokrates’ Rechtfertigungsrede vor Gericht, unmittelbar vor seiner Verurteilung zum Tod durch den Schierlingsbecher (399 v.Chr.) stellt eine Gründungsakte der philosophischen Ethik dar, denn Sokrates verteidigt darin das öffentliche und dialogische Philosophieren, d.h. die Forschung nach Weisheit als Lebensform, er erläutert seine vergleichsweise Weisheit als Einsicht in Grenzen des Wissens in Bezug auf letzte Dinge (ob der Tod ein Übel sei), er vertritt dezidiert eine Hierarchie der Güter(Geld, Ehre, Ruhm, Einsicht, Wahrheit) mit dem Vorrang charakterlicher Exzellenz (Tugend, im privaten wie im öffentlichen Bereich), er deklariert das fortdauernde Prüfen der sittlichen Verfassung als Aufklärung im Dienste des Gemeinwohls und bezeugt exemplarisch durch seine radikale und unerschütterliche Haltung die Glaubwürdigkeit des hohen Werts eines guten Lebens noch vor dem bloßen Überleben.

Wenngleich die APOLOGIE naturgemäß kein Dialog sein kann, kommen in ihr die Gegenstimmen indirekt zu Wort, und zumindest Ausschnitte aus diesem weltliterarischen Dokument sollte keinem Schüler des Faches Ethik vorenthalten werden: Zwar scheint es nicht primär um Formen des „vernunftgeleiteten Argumentierens“ zu gehen, doch zentral ist die Entlarvung der Irrationalität des Anklagepunktes und die unbeirrbare Berufung auf fragende und prüfende Wahrheits-Suche. Sokrates verkörpert wie keine andere Figur die Überzeugung, dass ein gelingendes menschliches Leben der Weisheitssuche, also des Philosophierens, und der Überprüfung der Tugend bedarf. Nicht unterschlagen werden sollte der paradoxe Sachverhalt, dass Sokrates sich bei der Behauptung der Notwendigkeit von Vernunftorientierung für ein gelingendes menschliches Leben auf einen „höheren Auftrag“ beruft, den aufs Gründlichste zu hinterfragen er sich zur Mission macht. (...)

 

 

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