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Ma­te­ri­al 3

M 3a Über­las­se­ne Leih­ar­beit­neh­mer 1994 – 2018

 

M 3b

Beschreibung

Von Drei­ecks­ver­hält­nis.jpg: Per­so­nal­dis­po­nent­re­crea­ti­on: Mas­ter Uegly - Ei­ge­nes Werk, re­crea­ti­on of Drei­ecks­ver­hält­nis.jpg [CC BY-SA 4.0], via https://​com­mons.​wi­ki­me­dia.​org/​w/​index.​php?​cur​id=624​7771​5

 

M 3c

Die Zahl der Leih­ar­beit­neh­mer/innen hat sich seit Mitte der 1990er Jahre mehr als ver­fünf­facht und be­trug im Juni 2018 rund 1 Mio. Auf­fäl­lig sind der stei­le An­stieg in den Jah­ren seit 2003 sowie der Ein­bruch im Jahr 2009. Die Ex­pan­si­on lässt sich auf die mit den Hartz-Ge­set­zen ein­ge­lei­te­te De­re­gu­lie­rung der Leih­ar­beit im Jahr 2004 (No­vel­le des Ar­beit­neh­mer­über­las­sungs­ge­set­zes) zu­rück­füh­ren. Der ab­rup­te Rück­gang im Jahr 2009 steht im Zu­sam­men­hang mit der Fi­nanz- und Wirt­schafts­kri­se, in deren Folge die Un­ter­neh­men ihre Pro­duk­ti­ons- und Auf­trags­rück­gän­ge durch den Abbau der Leih­ar­beit über­brückt haben. Trotz der Ver­su­che der Ge­werk­schaf­ten, die Leih­ar­beit ta­rif­ver­trag­lich zu re­gu­lie­ren und ein­zu­däm­men, hat sich seit die Leih­ar­beit seit der Fi­nanz- und Wirt­schafts­kri­se fast kon­ti­nu­ier­lich, mit Aus­nah­me von 2013, er­höht und er­reicht im Jahr 2017 einen neuen Höchst­stand von etwas mehr als 1 Mio. Trotz der deut­li­chen Zu­nah­me der letz­ten Jahre ist der Be­schäf­ti­gungs­an­teil der Leih­ar­bei­ter in Re­la­ti­on zu allen so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Be­schäf­tig­ten immer noch re­la­tiv ge­ring: Er liegt (2018) bei nur 2,9 %. Die­ser Durch­schnitts­wert ver­deckt al­ler­dings die gro­ßen Un­ter­schie­de zwi­schen den Bran­chen. Vor allem im Be­reich des ver­ar­bei­ten­den Ge­wer­bes (z.B. Au­to­mo­bil­in­dus­trie) ist die Leih­ar­beit aus­ge­prägt. Für die Un­ter­neh­men ist Leih­ar­beit aus ver­schie­de­nen Grün­den von In­ter­es­se: Leih­ar­beit er­mög­licht die schnel­le Über­brü­ckung von kurz­fris­ti­gen Per­so­nal­eng­päs­sen, z.B. bei un­vor­her­ge­se­he­nen Auf­trags­ein­gän­gen, krank­heits- und ur­laubs­be­ding­ten Aus­fäl­len oder im Falle sai­so­na­ler Spit­zen. Die ei­ge­ne Per­so­nal­de­cke kann re­du­ziert wer­den, ohne dass die be­trieb­li­che Re­ak­ti­ons­fä­hig­keit auf markt­be­ding­te Schwan­kun­gen ein­ge­schränkt wird. Leih­ar­beit ver­mei­det die für Ar­beit­ge­ber nach­tei­li­gen As­pek­te von dau­er­haf­ten re­gu­lä­ren Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen, denn die Leih­ar­beit­neh­mer schei­den nach Ab­lauf des Ver­tra­ges au­to­ma­tisch aus dem Be­trieb aus und haben kei­ner­lei Wei­ter­be­schäf­ti­gungs­an­sprü­che. Leih­ar­beit macht es schließ­lich mög­lich, ge­zielt be­stimm­te Auf­ga­ben aus­zu­glie­dern und nicht von der Stamm­be­leg­schaft er­le­di­gen zu las­sen. Der Re­kru­tie­rungs- und Ver­wal­tungs­auf­wand wird hier­bei auf die Ver­leih­be­trie­be ver­la­gert. Diese Vor­tei­le ge­win­nen dann an Ge­wicht, wenn der Ein­satz von Leih­ar­beit kos­ten­güns­tig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Ent­loh­nung der Be­trof­fe­nen nied­ri­ger aus­fällt als die der re­gu­lär Be­schäf­tig­ten. Leih­ar­beit kann damit zum Un­ter­lau­fen von ta­rif­li­chen Stan­dards ge­nutzt wer­den. Auch wird Leih­ar­beit in­zwi­schen zu­neh­mend stra­te­gisch (und oft dau­er­haft) ein­ge­setzt. Ei­ni­ge Be­trie­be sind dazu über­ge­gan­gen, be­triebs­in­ter­ne Ver­lei­hein­hei­ten zu grün­den, um Per­so­nal­kos­ten zu sen­ken. In der Folge ist Leih­ar­beit für die Be­schäf­tig­ten mit so­zia­len Pro­ble­men und Ri­si­ken ver­bun­den: Sie sind je­weils kurz­fris­tig in Be­trie­ben tätig, zu denen sie nicht „ge­hö­ren“. Sie wer­den nach an­de­ren und nied­ri­ge­ren Ta­ri­fen be­zahlt, und der Be­triebs­rat ist für sie nicht oder nur sehr be­grenzt zu­stän­dig. Der Ein­satz von Leih­ar­beit­neh­me­rIn­nen wirkt zu­gleich ne­ga­tiv zu­rück auf die Stamm­be­schäf­tig­ten des Be­trie­bes: Da der Per­so­nal­um­schlag in den Ent­lei­her­be­trie­ben selbst sehr hoch ist, kommt zu den Ri­si­ken, denen die Ver­leih­kräf­te in den Ein­satz­be­trie­ben aus­ge­setzt sind, noch die er­heb­li­che In­sta­bi­li­tät des Leih­ar­beits­ver­hält­nis­ses selbst hinzu. Mehr als zwei Drit­tel (67,2 %) der Leih­ar­beits­kräf­te bun­des­weit sind von Nied­rig­löh­nen be­trof­fen. Das ge­rin­ge Lohn­ni­veau in der Leih­ar­beit führt nicht sel­ten auch dazu, dass er­gän­zen­de Leis­tun­gen der Grund­si­che­rung (Hartz IV) in An­spruch ge­nom­men wer­den müs­sen. Durch die ge­rin­ge­re Ent­loh­nung, hohe Fluk­tua­ti­on und häu­fi­ge Be­fris­tung be­steht für viele Leih­ar­beit­neh­mer schließ­lich die Ge­fahr einer pre­kä­ren so­zia­len Ab­si­che­rung, da beim Bezug von Leis­tun­gen der So­zi­al­ver­si­che­rung die Höhe und die Be­zugs­dau­er des Er­werbs­ein­kom­mens zen­tral sind. Für Leih­ar­beit­neh­mer er­ge­ben sich aber auch po­si­ti­ve As­pek­te, da die Zu­tritts­bar­rie­ren bei Zeit­ar­beits­fir­men nicht so hoch wie bei re­gu­lä­ren Be­trie­ben sind und somit der (Wie­der-) Ein­stieg von Ar­beits­lo­sen in das Er­werbs­le­ben (als Leih­ar­beit­neh­mer) er­leich­tert wird. Auch be­steht die Mög­lich­keit, von der Leih­ar­beit in ein dau­er­haf­tes Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis bei einem Ent­leih­be­trieb wech­seln zu kön­nen. Man spricht hier­bei vom sog. „Kle­be­ef­fekt“. Bis­lang je­doch er­weist sich die Brü­cken­funk­ti­on der Leih­ar­beit in re­gu­lä­re Be­schäf­ti­gung als un­güns­tig. Ar­beit­neh­mer sind in Leih­ar­beit (auch als Zeit­ar­beit be­zeich­net) be­schäf­tigt, wenn sie von einem Ar­beit­ge­ber oder einer Agen­tur, mit dem sie den Ar­beits­ver­trag ge­schlos­sen haben, an ein frem­des Un­ter­neh­men aus­ge­lie­hen wer­den. Die Ar­beit­neh­mer­über­las­sung ist im Ar­beit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz (AÜG) ge­re­gelt (...) und be­darf der Er­laub­nis durch die Bun­des­agen­tur für Ar­beit. (...)

http://​www.​soz​ialp​olit​ik-​ak­tu­ell.​de/​tl_​files/​soz​ialp​olit​ik-​ak­tu­ell/_​Pol​itik​feld​er/​Arb​eits​mark​t/​Dat​ensa​mmlu​ng/​PDF-​Da­tei­en/​ab­bI­V27.​pdf (Abruf: 20.12.2019)

 

Se­quenz 5: Ein­grif­fe in den Ar­beits­markt: Her­un­ter­la­den [docx][526 KB]

 

Wei­ter zu Ma­te­ri­al 4