Aspekte der Sprachreflexion
Zur Inhaltsangabe gehört als grammatische Kompetenz die Verwendung des Präsens ebenso wie der gezielte Umgang mit dem Konjunktiv, der für die indirekte Rede gebraucht wird und in seiner Verwendung funktional unterrichtet werden sollte. Er wird genutzt, um eine Trennungslinie zwischen zwei Bereichen zu ziehen, dem was in Form einer Wahrheitsbehauptung geäußert wird und dem, was Äußerungen eines Dritten referiert. Diese Unterscheidung mutet fast juristisch an, es geht ja auch bei der Verwendung des Konjunktivs grundsätzlich um Fragen der kommunikativen Verantwortung. Auf die Inhaltsangabe fokussiert bedeutet das: Es geht um das auf der Handlungsebene des Textes sich Ereignende (Indikativ) und das, was handelnde Personen oder erwähnte Texte im Text behaupten (Konjunktiv). Der Unterschied ist im Wesentlichen der zwischen dem Geschehen auf der Bühne und dem Botenbericht. Der Plan fordert für die Klassen 7/8 im Bereich Sprachgebrauch und Sprachreflexion: Die Schülerinnen und Schüler können
(14) Modi (Indikativ, Konjunktiv I und II, Imperativ) und andere Möglichkeiten modalen
Ausdrucks unterscheiden, bilden und ihre wesentlichen Funktionen erläutern (Formen des
Wirklichkeitsbezugs, indirekte Rede)
Dieser Standard steht zwar unter „Struktur sprachlicher Äußerungen“, trägt aber offenbar Bedeutung auch für die Erschließung literarischer Texte und ist Teil der wachsenden Befähigung zur Distanznahme und zum analytischen Lesen und Schreiben, die in den Klassen 7 und 8 ihren Anfang nehmen sollen, insbesondere in der Formulierung „Formen des Wirklichkeitsbezugs“. Von Äußerungen handelnder Personen wird insofern Abstand genommen, als ihnen nicht mehr der gleiche Wirklichkeitswert wie der Erzählhandlung mehr zugestanden wird. Im gezielten Gebrauch grammatischer Formen äußert sich das wachsende Abstraktionsvermögen.
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