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Le­xi­kon­text: Rea­li­ty-TV

Als Rea­li­ty-TV (deutsch: Rea­li­täts­fern­se­hen) be­zeich­net man ein Genre von Fern­seh­pro­gram­men, in denen vor­geb­lich oder tat­säch­lich ver­sucht wird, die Wirk­lich­keit ab­zu­bil­den. Ge­schieht dies in Form einer Show, so spricht man von einer Rea­li­ty-Show.
Rea­li­ty-TV be­zeich­net heute eine große Band­brei­te von For­ma­ten, die sehr ver­schie­den sind. Den­noch gibt es ei­ni­ge Cha­rak­te­ris­ti­ka, die für fast alle For­ma­te gel­ten.

  • Die Aus­strah­lung ist meist re­gel­mä­ßig in Form einer Serie und min­des­tens ein­mal in der Woche, so dass beim Zu­schau­er ein Ein­druck der Kon­ti­nui­tät ent­steht.
  • Es wird ver­sucht, Si­tua­tio­nen zu for­cie­ren, die für den Zu­schau­er at­trak­tiv sind, bei­spiels­wei­se Ge­fühls­aus­brü­che bei nor­ma­len Per­so­nen oder etwa die Ver­hin­de­rung eines spek­ta­ku­lä­ren Ver­bre­chens durch die Po­li­zei. Diese Si­tua­tio­nen sol­len ohne Schau­spie­le­rei ein­tre­ten, statt­des­sen wird durch die Aus­wahl von Per­son, Si­tua­ti­on und Dreh­ort der ge­wünsch­te Ef­fekt her­bei­ge­führt. Bei­spiel sind etwa die Freu­den­aus­brü­che nach dem Er­halt eines um­ge­bau­ten Hau­ses oder Autos oder einer er­folg­rei­chen Schön­heits­ope­ra­ti­on.
  • Beim Zu­sam­men­schnitt der Sze­nen wer­den dra­ma­tur­gi­sche Mit­tel ein­ge­setzt, wie etwa Un­ter­ma­lung mit Hin­ter­grund­mu­sik. Eine Stim­me aus dem Off wird meist be­wusst nicht oder nur in Zwi­schen­se­quen­zen ein­ge­setzt, um den Ef­fekt der „Wirk­lich­keit“, des „Da­bei­seins“ zu be­to­nen.

CC BY-SA 3.0 Seite „Rea­li­ty-TV“. In: Wi­ki­pe­dia, Die freie En­zy­klo­pä­die. Be­ar­bei­tungs­stand: 16. Juni 2017, 06:37 UTC.
URL: https://​de.​wi­ki­pe­dia.​org/​w/​index.​php?​tit​le=Rea​lity-​TV&​old​id=166​4349​44 (Ab­ge­ru­fen: 2. Juli 2017, 11:08 UTC)

  1. Mar­kie­re im Text alle we­sent­li­chen In­for­ma­tio­nen.
  2. No­tie­re 5-10 Be­grif­fe, die Grund­la­ge für einen Kurz­vor­trag die­nen könn­ten.
  3. Un­ter­su­che, ob der Le­xi­kon­ar­ti­kel die ty­pi­schen Merk­ma­le eines Le­xi­kon­ar­ti­kels er­füllt.

 

Le­xi­kon­ar­ti­kel

sind Teile eines Nach­schla­ge­werks, das Wis­sen über All­ge­mei­nes oder ein ein­zel­nes Sach­ge­biets zu­sam­men­stellt. Ein Ar­ti­kel bie­tet meist eine De­fi­ni­ti­on (ggfs. mit Über­set­zung), die we­sent­li­che Merk­ma­le des Ge­gen­stands auf­zählt und be­schreibt seine Be­deu­tung. Da­ne­ben ent­hält er In­for­ma­tio­nen über die Ent­wick­lung des Be­griffs bzw. des Ge­gen­stands.

 

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Wei­ter zu Le­xi­kon­ar­ti­kel