Zitatrecht
Hinweis
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Das Zitatrecht ist für das kulturelle Schaffen von großer Bedeutung. Sein Zweck ist - so die Rechtsprechung - die Förderung der geistigen Auseinandersetzung mit fremden Gedanken und damit die Sicherung des allgemeinen kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritts. Ausgehend von dem Gedanken, dass der Urheber bei seinem Schaffen auf den kulturellen Leistungen seiner Vorgänger aufbaut, wird es ihm im Interesse der Allgemeinheit zugemutet, einen verhältnismäßig geringfügigen Eingriff in sein ausschließliches Verwertungsrecht hinzunehmen, wenn dies der geistigen Kommunikation und damit der Förderung des kulturellen Lebens dient.
Das Zitatrecht - Urheberrechtsschranke zur Sicherung der Freiheit des geistigen
Schaffens.
http://lo-recht.lehrer-online.de/index.php?id=1000211
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(Stand Juli 2016)