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Kompetenzen (SEK 2)

Ziel:
Gemeinsame Arbeitsdefinition bzw. Arbeitsdefinitionen im Kollegium entwickeln. Kompetenzen auf der Basis der/den entwickelten Arbeitsdefinition/en operationalisieren.

Theoretischer Hintergrund
Internationale Schulleistungsstudien wie bsp. PISA und TIMSS und die hiermit verbundene Forderung nach einer verstärkten Output-Orientierung haben dazu beigetragen, dass der Erwerb von Kompetenzen als das Ergebnis von Lernprozessen im Mittelpunkt steht. So ist der Kompetenzbegriff heute fest in Lehrplänen, den KMK-Bildungsstandards und in den einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) verankert. Auf europäischer Ebene verfolgt der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) das Ziel, durch mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit von Kompetenzen und Qualifikationen die Voraussetzungen für eine stärkere Anerkennung der Instrumente des lebenslangen Lernens zu schaffen. (Vgl.: Europäischer Qualifikationsrahmen) Kompetenzniveaus werden auch im gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) definiert. Jedoch wird der Begriff Kompetenz nicht einheitlich verwendet; die Fachöffentlichkeit diskutiert den Kompetenzbegriff kontrovers und in der Praxis wird er unterschiedlich verwendet.

Im Folgenden werden unterschiedliche Kompetenzdefinitionen vorgestellt:

Kompetenzdefinition nach Weinert (2001)
In einem Gutachten für die OECD hat Franz Emanuel Weinert 1999 verschiedene Definitionsmöglichkeiten aufgezeigt und 2001 die heute in Deutschland meistzitierte Definition formuliert:

Kompetenzen bezeichnen "die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen [d.h. absichts- und willensbezogenen] und sozialen Bereitschaften, damit die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll genutzt werden können." (Weinert 2001, S. 27 f.)

Kompetenzdefinition der KMK
Die KMK versteht Handlungskompetenz als die "Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.“ (Hrsg.: Sekretariat der Kultusministerkonferenz: Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe, 2007, S. 10).
Handlungskompetenz setzt sich aus den drei Kompetenzdimensionen:

  • Fachkompetenz,
  • Personaler Kompetenz und
  • Sozialkompetenz
zusammen. Die folgenden Kompetenzen:
  • Methodenkompetenz,
  • Kommunikative Kompetenz und
  • Lernkompetenz

sind als Bestandteile der oben genannten Kompetenzdimensionen zu verstehen. (Ebd., S. 11)

Diese Kompetenzdefinitionen werden von der KMK folgendermaßen konkretisiert:

Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.

[ Personale Kompetenz ] (...) bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.

Sozialkompetenz  bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit Anderen rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.

(...) Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung zu zielgerichtetem planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte).

Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft und Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen.

Lernkompetenz ist die Bereitschaft und Befähigung, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbstständig und gemeinsam mit Anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen.“ Ebd., (S. 11)

Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR)
Ziel des EQR ist es, die räumliche und berufliche Mobilität sowie das lebenslange Lernen zu fördern, indem er die Vergleichbarkeit von Qualifikationen und Qualifikationsniveaus erleichtert. "Das Kernstück des Rahmens besteht aus acht durch Lernergebnisse (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz) beschriebenen Qualifikationsniveaus. Lernergebnisse als zentrale Zielkategorie werden im EQR definiert als Aussagen darüber, was ein Lernender weiß, versteht und in der Lage ist zu tun, nachdem er einen Lernprozess abgeschlossen hat. Lernergebnisse werden als Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen definiert.

Kenntnisse sind das Ergebnis der Verarbeitung von Information durch Lernen. Kenntnisse bezeichnen die Gesamtheit der Fakten, Grundsätze, Theorien und Praxis in einem Arbeits- oder Lernbereich. Im Europäischen Qualifikationsrahmen werden Kenntnisse als Theorie- und/oder Faktenwissen beschrieben.

Fertigkeiten beschreiben die Fähigkeit, Kenntnisse anzuwenden und Know-how einzusetzen, um Aufgaben auszuführen und Probleme zu lösen. Im EQR werden Fertigkeiten als kognitive Fertigkeiten (logisches, intuitives und kreatives Denken) und praktische Fertigkeiten (Geschicklichkeit und Verwendung von Methoden, Materialien, Werkzeugen und Instrumenten) beschrieben.

Kompetenz wird als die nachgewiesene Fähigkeit definiert, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche und/oder persönliche Entwicklung zu nutzen. Der EQR beschreibt Kompetenz als Übernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit. (Amtsblatt der Europäischen Union vom 06.05.2008: Empfehlung des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.04.2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (2008/C 111/01)).

Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Für die modernen Fremdsprachen ist im Jahr 2001 als Schlusspunkt und zugleich als Neubeginn einer Diskussion zur fremdsprachlichen Bildung der GER mit einer Umsetzungsempfehlung des Europarats erschienen. Er beschreibt mit Hilfe von Kann-Deskriptoren – kurzen und prägnanten Kompetenzbeschreibungen - für sechs unterschiedliche Sprachniveaus, was konkret vom Einstiegsniveau A1 bis zum obersten Niveau C2 unter fremdsprachlichem „Können“ zu verstehen ist. Dabei werden verschiedene Teilkompetenzen getrennt beschrieben. So hat z. B. die Teilkompetenz Hören/Hörverstehen eigene und andere Deskriptoren als z. B. die Teilkompetenz Lesen. Eine typische Kompetenzbeschreibung für A1 ist : "Kann sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern."

Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen ist damit ein Instrument, um Sprachkompetenzen vergleichbar und beschreibbar zu machen. Er gilt für alle Sprachen gleichermaßen.
Für die fremdsprachliche Bildung ergibt sich die didaktisch gewichtige Chance, mit Hilfe von Niveaubeschreibungen mit einer einfachen Abstufung von A1 bis C2 den Grad der Sprachbeherrschung für Schulstufen transparenter zu machen. Der GER als Kompetenzmodell verbindet also Ziele und Wege zum Ziel, und legt dar,

  • wie Standards im Sinne von Kompetenzen und Inhalte für bestimmte Fächer und bestimmte Schularten und -stufen festgelegt werden,
  • aus welchen Teilkompetenzen die Sprachbeherrschung besteht,
  • welche Möglichkeiten gesehen werden, diese Ziele in ihren Abstufungen zu erreichen,
  • welche Grundlagen für die didaktisch-methodische Vorgehensweise im Fremdsprachenunterricht gelten.
Er führt damit zu einem Paradigmenwechsel im Fremdsprachenunterricht.
Als Teilkompetenzen der Fremdsprachenkompetenz gemäß GER werden die vier Basisfertigkeiten:
  • Hören,
  • Sprechen
  • Lesen
  • Schreiben

angesehen.

Diese für die Sekundarstufen 1 und 2 der allgemein bildenden Schulen traditionellen Teilkompetenzen in ihren konkreten Ausprägungen Hörverstehen, Leseverstehen, Textproduktion, etc. sind die Grundlage für die aufnehmenden beruflichen Schulen. Sie wurden im Zuge der Entwicklung, Implementierung und Verstetigung der Modelle des kommunikativen und des interaktiven Fremdsprachenunterrichts zentrale Themen der bildungspolitischen und didaktischen Diskussion.

Mit der Diskussion über die Umsetzung des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens im Land und der zunehmenden Akzeptanz des Europäischen Sprachenportfolios als Lehr- und Lerninstrument gewinnen auch Ziele wie Lernerautonomie, Sprachlernstrategienund Methodenkompetenz als weitere Teilkompetenzen an Gewicht. Sprache wird als Handlung angesehen.

In Baden-Württemberg sind seit der Bildungsplanreform 2004 alle Bildungsstandards für Fremdsprachen an allen allgemein bildenden Schulen nach dieser Systematik aufgebaut. An den beruflichen Vollzeitschulen im Land ist die Systematik des GER in allen seit 2005 erarbeiteten Lehrplänen für Fremdsprachen aufgenommen worden.
Auch die KMK-Zertifizierungsstufen orientieren sich an den Niveaustufen des GER.
( http://www.goethe.de/z/50/commeuro/i0.htm )

Mögliche Vorgehensweise:
Arbeitsdefinition als gemeinsame Basis

Wie können Fachberaterinnen und Fachberater mit einem Lehrerteam oder einem Kollegium eine gemeinsame Arbeitsdefinition entwickeln?
Möglich wäre ein Einstieg über die Frage: Wann ist für mich persönlich jemand kompetent? Die Antworten des Lehrerteams bzw. des Kollegiums werden gesammelt und strukturiert. Hier kann es auch sinnvoll sein, vorab eingeholte Schülerantworten zu dieser Frage einzubeziehen.

In einem nächsten Schritt können nun die individuell erarbeiteten Kompetenzdefinitionen mit gängigen Kompetenzdefinitionen (Weinert, KMK, etc.) verglichen werden, um auf dieser Basis eine gemeinsame Arbeitsdefinition bzw. gemeinsame Arbeitsdefinitionen (für unterschiedliche Kompetenzdimensionen) zu erarbeiten.

Operationalisierung von Kompetenzen
In einem nächsten Schritt wird es notwendig, diese Kompetenzen (also der Output/Outcome) zu konkretisieren. Hierzu muss zunächst die Frage beantwortet werden, ob dies für jedes Fach separat, für Fächergruppen (z. B. naturwissenschaftliche Fächer, geisteswissenschaftliche Fächer, etc.) oder übergreifend für alle Fächer eines Bildungsgangs entwickelt werden soll. Ausschlaggebend für die Entscheidung sollte hier die Beantwortung der beiden folgenden Fragen sein:

  • Welche Kompetenzbeschreibungen nützen den Schülerinnen und Schülern?
  • Welche Kompetenzbeschreibungen machen Bildungsprozesse transparent?
Da der Erwerb von (beruflicher) Handlungskompetenz als übergeordnetes Bildungsziel im Mittelpunkt aller unterrichtlichen Aktivität steht, ist es im Folgenden notwendig dieses Konstrukt (berufliche) 'Handlungskompetenz' zu operationalisieren, sprich in beobachtbares Handeln zu transformieren. Nur wenn dies geschieht, ist es am Ende des Bildungsgangs möglich zu überprüfen, ob die Schülerinnen und Schüler diese Handlungskompetenz(en) auch tatsächlich erworben haben.
Hierzu ist es sinnvoll das Konstrukt Handlungskompetenz der KMK folgend in Kompetenzdimensionen (Fachkompetenz, personale Kompetenz und Sozialkompetenz) und deren Bestandteile (Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz) zu gliedern und diese in beobachtbares Verhalten zu übersetzen.
Je nachdem welche Entscheidung das Kollegium getroffen hat, muss die Operationalisierung der Kompetenzdimensionen und deren Bestandteile nun für jedes Fach, für unterschiedliche Fächergruppen oder übergreifend für alle Fächer eines Bildungsgangs erarbeitet werden.
Die entwickelten Operationalisierungen müssen dabei helfen, folgende Frage zu beantworten:
  • Wie können Lernprozesse und Lernwege, die den Erwerb von Handlungskompetenz zum Ziel haben geplant, organisiert, inszeniert, begleitet und schließlich auch überprüft werden?

Literatur:

  • Amtsblatt der Europäischen Union vom 06.05.2008: Empfehlung des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.04.2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (2008/C 111/01)
  • Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR):
    http://europa.eu/legislationsummaries/educationtrainingyouth/vocationaltraining/... (Zugriff: 31.08.2010)
  • Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER):
    http://www.goethe.de/z/50/commeuro/i0.htm (Zugriff: 20.09.2010)
  • Hartig, Johannes: Kompetenzen als Ergebnisse von Bildungsprozessen. Aus: Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Kompetenzerfassung in pädagogischen Handlungsfeldern. Theorien, Konzepte und Methoden, 2008
  • Sekretariat der Kultusministerkonferenz: Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe, 2007
  • Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Grundsatzposition der Länder zur begabungsgerechten Förderung. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.12.2009)
  • Weinert, Franz Emanuel (Hrsg.): Leistungsmessungen in Schulen. 2001

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