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Kollegiale Deputatsgestaltung

Beispiel: Deputatsgestaltung

Einige Schulen weichen seit Jahren von der üblichen Deputatsgestaltung durch die Schulleitung dahingehend ab, dass

  • nur die Rahmenbedingungen (wie Stunden lt. Stundentafel bzw. nach vorhandenen Lehrerstunden, Gruppenteilungen, Einsatz der Referendare, Soll/Ist-Deputat der Kolleg/innen u. ä.) von der Schulleitung festgesetzt werden

und

  • die konkrete Verteilung der einzelnen Deputatsstunden auf die verschiedenen Schularten und ihre Klassen/-stufen durch die Kolleginnen und Kollegen in einer Deputats- Gesamtlehrerkonferenz (Deputats-GLK) erfolgt.


Diese Deputats-GLK läuft nach festgelegten Regeln in mehreren Stufen ab:

Stufe1:
Im Vorfeld der Deputats-GLK Anfang Juli hängt die Schulleitung Listen für sämtliche an der Schule im nächsten Schuljahr zu unterrichtende Klassen aus.
Diese Listen enthalten freie Felder zum Eintragen der

  • Klassenlehreraufgabe
  • Fachlehrer unter Vorgabe der vorgesehenen Stundenanzahl sowie der vorgesehenen Gruppenteilungen in bestimmten Fächern

Die Kolleginnen und Kollegen tragen sich dort mit ihrem Namenskürzel als Platzhalter ein. Auch „Konkurrenzeintragungen“ sind möglich. Allerdings sollte das Kollegium zwei Regeln beachten:

  • Innerhalb einer Schulart gilt das „Fortführungsprinzip“, d.h. wer eine Klasse im ersten Jahrgang übernommen hat, unterrichtet diese auch im Folgejahr bzw. bis zum Abschluss
  • Jede Kollegin/jeder Kollege trägt sich so viele Stunden ein wie sie/er laut Deputat auch im nächsten Schuljahr zur Verfügung hat.

Stufe 2
In der nächsten Runde, der Deputats-GLK, wird dann über die geplante Deputatsgestaltung für das nächste Schuljahr entschieden. (Gewisse nachträgliche Änderungen können sich z. B. ergeben, wenn Klassen zusätzlich gebildet bzw. geplante Klassen nicht zustande kommen. Die dadurch notwendigen Änderungen erfolgen durch die Schulleitung im Benehmen mit den einzelnen Kolleg/innen).

Bei dieser Deputats-GLK sind die einzelnen Fachgruppen und deren Fachgruppensprecher/innen die entscheidenden Gremien, d.h. sie haben eine „Scharnierfunktion“.

Jede(r) Fachgruppensprecher/in hat jetzt sämtliche Listen (Kopien) bereitliegen und versucht als „ehrlicher Makler“ zwischen den Eintragungen der Kolleg/innen und den abzudeckenden Unterrichtsstunden eine Übereinstimmung zu erzielen. Am Ende der Konferenz ist jede Klasse im entsprechenden Fach mit Unterricht versorgt.

Dies setzt voraus, dass das Kollegium untereinander auf einen fairen Interessenausgleich bedacht ist – vor allem beim Auflösen der „Konkurrenzeintragungen“ einerseits und beim Füllen von „freien Feldern“ (Unterrichtsstunden in einem bestimmten Fach in einer Schulart) andererseits. Dies setzt sowohl Rücksichtnahme als auch Artikulierung und Vertretung seiner Interessen voraus.

Trotzdem bleiben gelegentlich in „Mangelfächern“ und/oder „Profilfächern“ Stunden offen. Dann muss unter Zusammenarbeit der betroffenen Fachgruppen von der Schulleitung eine Regelung bzw. eine Richtung vorgegeben werden. Konkret heißt das, dass sich z. B. im Profilfach einige Kolleg/innen bereit erklären, in ihrem zweiten Fach, z. B. Englisch, verstärkt zu unterrichten, um dem dortigen Abmangel an Stunden abzuhelfen. Gleichzeitig würde in diesem Beispiel der Stundenüberhang im Profilfach durch Konkurrenzeintragungen im besten Fall aufgelöst. Ansonsten müssten sich aus anderen Fachgruppen Kollegen bereit erklären ins Profilfach zu wechseln, z. B. weil sie dort auch unterrichten können, weil sie mit bestimmten Kolleg/innen zusammenarbeiten möchten oder weil sie bereit sind, sich neu einzuarbeiten.

In einem anderen Fall kann etwa die Schulleitung über den/die Fachgruppensprecher/in den Mitgliedern der Fachgruppe Französisch die Information zukommen lassen, dass sie sich in ihrem zweiten Fach verstärkt eintragen sollen, da die zu gebende Stundenanzahl sich durch die rückläufigen Anmeldungen z. B. für die Fremdsprache Französisch B verringert. Während z. B. die Kolleg/innen, die Spanisch unterrichten, die Information erhalten, sich überwiegend für den Spanisch-Unterricht einzutragen und das zweite Fach mit möglichst wenigen Stunden zu belegen.

Diese Vorgehensweise lässt sich an den Schulen, die dieses Modell fahren, an einem Kooperationsnachmittag bewerkstelligen.

Zwar kann diese Feinabstimmung zwischen Wunsch und Bedarf zeitlich wie personenbezogen mühsam sein. Trotzdem ist die Zufriedenheit mit der in weitgehender Eigenverantwortung (eingeschlossen der Verantwortung für das Gesamtwohl) erfolgten Deputatsgestaltung bei der Mehrheit der Kolleg/innen größer als bei einem („von oben“) durch die Schulleitung gestalteten Deputat.

Aus Kollegiumssicht werden folgende Begründungen gegeben:

  • Jede/r Kollegin/Kollege kann sich mit anderen Kolleg/innen als Team für eine bestimmte Klasse eintragen.
  • Jede/r Kollegin/Kollege lernt nicht nur ihre/seine Interessen zu vertreten, sondern auch abzuwägen zwischen verschiedenen Interessen unter Berücksichtigung der Verantwortung für das Wohl aller am Schulleben Beteiligten, d.h. ihre/seine Teamfähigkeit wird verbessert.
  • Jede/r Kollegin/Kollege kann selbst den Umfang neuer Unterrichtsfächer bzw. den Unterricht in für sie/ihn neuen Schularten/Klassenstufen festlegen.
  • Jede/r Kollegin/Kollege kann sich seinen Stärken entsprechend eintragen.

Mögliche Begründungen aus Schulleitungssicht:

  • Konzentration auf die Leitlinien bei der Deputatsgestaltung
  • Feinarbeit durch das Kollegium – weniger Reibungsverluste und Zeitersparnis
  • Kaum Beschwerden über die Deputatsgestaltung möglich, da durch das Kollegium in weitgehender Eigenverantwortung erstellt
  • Stärkung der Teamfähigkeit

Beispiel: Johann-Philipp-Palm-Schule, Schorndorf

Kollegiale Deputatsgestaltung: Herunterladen [PDF] [165 KB]