Hausaufgaben
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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
A.Kronberger, 2009
Vorgaben
Aus der Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht über die Notenbildung vom 5.5.1983 (KuU 1983/13, S,449):
(1) Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, vertiefung und Anwendung der vom Schüler erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur Fördeung des selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens erforderlich.
(2) Die Hausaufgaben müssen in innerem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen und sind so zu stellen, daß sie der Schüler ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit erledigen kann.
(3) Die näheren Einzelheiten hat die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz zu regeln, insbesondere den zeitlichen Umfang sowie die Anfertigung von Hausaufgaben übers Wochenende und über Feiertage.
(4) Der Klassenlehrer bzw. Tutor hat für eine zeitliche Abstimmung der Hausaufgaben der einzelnen Fachlehrer zu sorgen und auf die Einhaltung der bestehenden regelungen zu achten.
Hinzu kommen seit G8:
- Hausaufgabenbetreuung unterstützt vom Land (Budget)
- Hausaufgabenverbot auf den nächsten Tag bei Nachmittagsunterricht
Ziele und Funktionen von Hausaufgaben
- Verschiedene und individuelle Lernzugänge und Umsetzungen ermöglichen
- Spiegelung der methodisch-didaktischen Umsetzung, damit auch Rückmeldung über den Unterrichtserfolg an Schüler und Lehrer
- Breites Repertoire anbieten
- Vertiefung und Festigung der Unterrichtsinhalte
- Hinführung auf neue Unterrichtsinhalte
- Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit
- Hausaufgaben als Lernchance
Wie Hausaufgaben auch gesehen werden können
Hausaufgaben
- kann man vor dem Unterricht noch schnell abschreiben
- sind überflüssig, machen keinen Spaß
- schränken die Freizeit ein
- sind fremdbestimmt
-
„ ...sind Hausfriedensbruch“
( Kerschensteiner / DER SPIEGELNr.12 vom 22. 3. 1982 ) - nehmen den Schülern und Eltern das Recht, über den Nachmittag und Abend zu disponieren
„Es war einmal eine Klasse, die mit dem Unterricht ihres Lehrers nicht mehr einverstanden war. Sie verlangte von ihrem Lehrer, ihnen zu sagen, was in welcher Zeit zu lernen sei und ihnen dafür Material zu geben. Er sollte in der Klasse sitzen und lediglich auf Fragen antworten; die Schüler wollten das Lernen allein erledigen. Hausaufgaben waren ihnen ein Graus sie sollten gestrichen werden.
Der Lehrer war überrascht, aber er war jung und offen für Experimente und
ließ die Schüler gewähren. Er schrieb ihnen auf, was sie am Ende der nächsten
Unterrichtseinheit können sollten und mithilfe welcher Übungsseiten in welchen
Büchern sie sich diese Fähigkeiten erwerben könnten. Er half ihnen dabei, ihre
Zeit zu planen und sich die Zeit sinnvoll einzuteilen.
Nach kürzester Zeit geschah etwas Merkwürdiges: Die Schüler kamen früher als
sonst und begannen mit ihren Aufgaben. Sie fragten sich untereinander, wenn
etwas unklar war. Obwohl sie sich selbst die Hausaufgaben abgeschafft hatten,
meldeten die Eltern zurück, dass sie jetzt mehr als sonst zu Hause arbeiteten,
aber felsenfest behaupteten, keine Hausaufgaben auf zu haben. Sie wollten lediglich
das vereinbarte Pensum schaffen.
Was war geschehen ? Bloßer Etikettenschwindel ? – Weit gefehlt.
Die Verantwortlichkeit hatte sich geändert.“
Ingrid Ahlring, Schulleiterin der Helene-Lange-Schule in Wiesbaden
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