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Analysieren Sie...

Infobox

Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.


Arbeitsanweisung:

Analysieren Sie den vorliegenden Text nach der Plato Methode und stellen Sie die Ergebnis vor.

Menschenrecht und Menschenpflicht: „Wieso darf ich von den anderen beanspruchen, dass sie die mir unverzichtbaren Interessen anerkennen?

Den Weg weist die Korrelation von Rechten und Pflichten; wobei der maßgebliche Gedanke generell, nicht etwa nur bei angeborenen Interessen gilt. Auf die Anerkennung einer Leistung besteht dort ein moralischer Anspruch, wo die Leistung nicht einfachhin, sondern lediglich unter einem Vorbehalt erbracht wird: unter der Voraussetzung, daß eine korrespondierende Gegenleistung erfolgt. Weil Menschenrechte einen Anspruch meinen, stellen sie kein Geschenk dar, das man sich entweder wechselseitig oder - aus Sympathie, aus Mitleid oder auf Bitten - einseitig offeriert. Vielmehr handelt es sich um eine Gabe, die nur unter Bedingung der Gegengabe erfolgt. Menschenrechte legitimieren sich aus einer Wechselseitigkeit heraus, pars pro toto: aus einem Tausch. Nun steht in der Menschen pflicht , wer die Leistungen, die lediglich unter Bedingung der Gegenleistung erfolgen, von den anderen tatsächlich in Anspruch nimmt. Umgekehrt besitzt er das Menschen recht , sofern er die Leistung, die nur unter Voraussetzung der Gegenleistung erfolgt, wirklich erbringt.“ […] [1]
Nicht deshalb gibt es Menschenrechte, weil der eine gibt, der andere nimmt, sondern weil ein wechselseitiges Nehmen und Geben stattfindet und weil darüber hinaus zwischen Gabe und Gegengabe ein ungefähres Gleichgewicht besteht. In moralischer Hinsicht basieren die Menschenrechte auf einer Moral, die sich in sehr verschiedenen Kulturen findet […]. Es ist die Moral der Goldenen Regel […], bzw. der Wechselseitigkeit (Reziprozität), die wohl in allen Kulturen eine Rolle spielt, allerdings mit jeweils unterschiedlich starkem Gewicht […].“ [2]

P

Wieso darf ich von den anderen beanspruchen, dass sie die mir unverzichtbaren Interessen anerkennen?

L

Menschenrechte [als unverzichtbare Interessen] legitimieren sich aus einer Wechselseitigkeit heraus, pars pro toto: aus einem Tausch

A

Auf die Anerkennung einer Leistung besteht dort ein moralischer Anspruch, wo die Leistung nicht einfachhin, sondern lediglich unter einem Vorbehalt erbracht wird: unter der Voraussetzung, daß eine korrespondierende Gegenleistung erfolgt.
Weil Menschenrechte einen Anspruch meinen, stellen sie kein Geschenk dar, das man sich entweder wechselseitig oder - aus Sympathie, aus Mitleid oder auf Bitten - einseitig offeriert. Vielmehr handelt es sich um eine Gabe, die nur unter Bedingung der Gegengabe erfolgt.
Nun steht in der Menschen pflicht , wer die Leistungen, die lediglich unter Bedingung der Gegenleistung erfolgen, von den anderen tatsächlich in Anspruch nimmt.
Umgekehrt besitzt er das Menschen recht , sofern er die Leistung, die nur unter Voraussetzung der Gegenleistung erfolgt, wirklich erbringt.“

T

Wie ergibt sich aus dem Sollen ein Müssen?

O

Interessanter Ansatz in einer Welt der kulturellen und religiösen Vielfalt zu Begründung der Menschenrechte

 


[1] a.a.O., S.73.
[2] a.a.O., S.74.

 

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